ben der gestimmten Monarchie eingesetzt war. Hierauf ließLudwig XIV den Theilungsvertrag fallen, der vor kurzemunter seinem Einfluß getroffen worden, und entschloß sichden größer» Vortheil zu ergreifen und die Erbschaft an-zunehmen. Nothwendig erweckte dies alle Antipathien, diesich jemals gegen Frankreich geregt: England und Hol-land traten zurück auf die Seite von Östreich.
Jetzt schwiegen die Einwendungen welche diese bei-den Mächte bisher gegen die neue Krone erhoben; siesahen in der Erhebung von Brandenburg ein gemeinschaft-liches Interesse.
Auch mit dem König von Polen, wiewohl noch nichtmit der Republik, war Friedrich einverstanden, und erkonnte in Übereinstimmung mit allen alten Verbündetenzu dem prächtigen Krönungsacte schreiten, nach welchemsein Her; Verlangen trug.
Wir wollen die Ceremonien deS 18 Januar 1701nicht schildern: sie haben für unser Gefühl, wenn wirdavon lesen, etwas Überladenes. Doch ist das Selbster-greifen der Krone nicht ohne Würde; daß die Salbungnicht vorangeht, sondern nachfolgt, und zwar durch zweieben hiezu zu Bischöfen erhobene Geistliche, drückt eineUnabhängigkeit der weltlichen Macht von der geistlichenaus, wie sie vielleicht bei keiner andern Krönung wederfrüher noch auch später hervorgetreten ist.
Das geistliche Element erschien in der einzigen Selb-ständigkeit, welche ihm in protestantischen Staaten geblie-