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mußte, ward im Sommer des Jahres 1710 eine Con-vention der noch gegen Frankreich verbündeten europäi-schen und deutschen Mächte geschlossen, nach welcher dieschwedischen Besitzungen in Deutschland neutral sein, keineFeindseligkeit weder von ihnen her ausgeübt, noch auchgegen sie zugelassen werden sollte. Das Reich geneh-migte diese Festsetzung; ein ansehnliches Heer sollte auf-gestellt werden, um sie zu handhaben.
Man hoffte daß der König von Schweden, den seinSchicksal in weite Ferne gezogen, mit einer Übereinkunftzufrieden sein werde, welche seine deutschen Provinzen vor-der offenbaren Übermacht seiner Feinde sicher stellte.
Von einem Andern würde man das haben erwartendürfen: von Carl XII nicht.
In seiner Entfernung erging er sich in um so küh-neren Combinationen crncuetcr Einwirkung auf die allge-meine Politik; er wollte nicht aufgeben, sich der Trup-pen, die in seinen deutschen Provinzen standen, zu demAngriffe auf Polen und Rußland, den er in der Tür-kei einzuleiten gedachte, zu bedienen. Er erklärte, er könnesich durch Verträge, die gegen seinen Willen geschlossenworden, mit Nichten gebunden achten; er behalte sich dieFreiheit vor, die ihm von Gott verliehenen Mittel gegenseine Feinde, wo und wie er es für gut halte, zu brau-chen, ohne Beschränkung.'
1. Declarslio regis 8 uec!se 26 urtrem Denäergm 30 1710.
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