IS2
bürg aus der spanischen Erbschaft zugefallen waren, undin den östreichischen Erzherzogtümern hatte es keineSchwierigkeit, die Stände dazu zu bewegen: nach einigemZögern verstand sich auch Ungarn, das Erbrecht der Kroneauf das weibliche Geschlecht auszudehnen, und die Satzunganzunehmen, nach welcher dieses Königreich mit den übri-gen Ländern des Kaisers unzertrennlich verbunden bleibensollte; ein Anstand erhob sich jedoch bei Böhmen.
Nicht als ob die Stände Bedenken getragen hätten,den Wünschen des Hofes entgegenzukommen; aber Böh-men war nicht allein eine Krone, sondern zugleich einChurfürstenthum des deutschen Reiches, und ein solcheseiner Frau zu übertragen, lief gegen die alten Neichsge-sctzc und das unvordenkliche Herkommen.
Sehr merkwürdig wie sich Prinz Eugen darüber äu-ßert. Er giebt zu, daß es nicht der hohen Staatörcchts-lehre, der „ strengen Observanz" entspreche, aber es habedie gesunde Vernunft für sich. Da die Erbrachter ohneallen Zweifel zum Besitz der Krone, welches die Haupt-sache, befähigt sei, so könne ihr die Nebensache, die da-mit verbundene Churwürde, nicht streitig gemacht werden;„die gepriesenen Reichsgrundgcsctze seien der Staatsrai-son, dem Rechte der europäischen Convenicnz und demZufall der Staatenveränderungcn unterworfen." '
Nicht für die Böhmen war dies gesagt, sondern für
1. Note des Prinzen Engen 24 Jan. 1724. Schriften VI, 34.Vgl.V, S6. V '