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Erster Band.
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und ,'n deren Ermangelung an die Erzherzoginnen, Töch-ter seines verstorbenen Bruders, gelangen sollten, alle-mal jedoch, wie nachdrücklich wiederholt wird, ungetheilt,und nach dem Rechte der Erstgeburt. Es war zur Zeiteiner in Wien herrschenden Pest, wo man täglich ringsum sich her unerwartete Todesfälle erlebte, daß derKaiser diese Erbfolgcordnung bekannt machte, der manden schon von den altrömischen Kaisern gebrauchten, amspanischen Hofe fortgepflanzten Titel pragmatische San-ction gab.

Eine bestimmte Bedeutung bekam dieselbe aber erstdadurch, daß dem Kaiser, nach dem frühen Absterben ei-nes jungen Sohnes, nur noch Töchter geboren wurden,— die älteste Maria Theresia, 13 Mai 1717, welcher dieErfolgcordnung zu gute kommen mußte, wofern sie dieBeistimmung, die ihr unentbehrlich war, gewann.

Besonders Prinz Eugen von Savopcn und GrafSinzcndorf waren überzeugt, daß man zur Erlangungderselben keine Zeit verlieren dürfe. Wohl möglich, daßGott den Kaiser noch mit einem männlichen Erben segne,aber dies überhebe seine Minister nicht der Pflicht fürden entgegengesetzten Fall zu sorgen; man müsse sich nurder Drangsale erinnern, in welche nicht allein Spanien,sondern auch andere Länder, z. B. Schweden, durch Man-gel einer anerkannten Erbfolgeordnung gerathen seien.'

In den Niederlanden, die damals dem Hause Habs-

t. Memoire Eugens (3 Zan. 1719) in d. Schrift. EugenSV, SS.