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Erster Band.
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Vertrag von Hannover.

Ein Zustand der allgemeinen Angelegenheiten, derfür den eben ausiommenden preußischen Staat, der beideSysteme berührte, aber keinem angehörte, mit allen be-nachbarten Mächten in engen Beziehungen stand, ohnedoch ihre Politik zu theilen, eine ganz besondere Schwie-rigkeit der Behandlung darbot.

Noch konnte Preußen nicht daran denken, sich denvier andern Mächten als eine fünfte an die Seite zustellen, aber so viel Kraft hatte es doch entwickelt, daßin allgemeinen und deutschen Angelegenheiten nichts ge-schehen konnte, woran es nicht lebendig Theil genommenhätte: man mußte nun sehen, ob es bei dem drohendenHerannahen eines allgemeinen Zusammenstoßes eine Poli-tik beobachten würde, ihm selber angemessen und dem euro-päischen Gemeinwesen förderlich.

Die meisten der zunächst abschwellenden besonderenStreitigkeiten lagen ihm ferne. Welche Privilegien dieHandelsgesellschaft von Ostendc in den amerikanischen Pro-vinzen genieße, wer seine Fahne in Gibraltar wehen lasse,kümmerte den König von Preußen wenig, der nicht fürseinen Beruf hielt, sich in fremde Angelegenheiten zu mi-schen; es berührte ihn selbst nicht unmittelbar, welche vonden beiden Linien des Hauses Oldenburg in den holstcin-gottorpischen Landen regiere.

So wie man sich aber von diesen Streitpunkten in