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Nur zusammen wirken diese Interessen: man muß unserlauben, das eine nach dem andern vorzutragen.
Als sich einst Churfürst Friedrich Wilhelm entschloß,auf die eine Hälfte dieser Erbschaft Verzicht zu leisten, zu-frieden mit dem wirklichen Besitze der andern, behielt er sichden Anfall jener beim Abgang des Hauses Neuburg be-vor. Eine Aussicht, damals in weiter Ferne, da derPfalzgraf Philipp, mit dem der Churfürst sein Abkommentraf, von acht blühenden Söhnen umgeben war. Nungeschah aber, daß von diesen Söhnen einige in den geist-lichen Stand traten, andere, obwohl weltlich, doch nnvcr-mählt blieben, die aber welche sich vcrhcirathetcn, entwe-der nur weibliche Nachkommenschaft hatten oder gar keine.Der letzte von ihnen, Carl Philipp, nunmehr Churfürstvon der Pfalz, einer von den Fürsten, die sich damalsdurch religiöse Verfolgungen einen widerwärtigen Namenmachten, hatte nur zwei Töchter, und man sah das Aus-sterben des Mannsstammes dieser Linie mit Sicherheitvoraus. Churfürst Carl Philipp wünschte nichts mehr,als die Erbfolge in den jülichschen Landen seinem Eidam,Pfalzgrafen von Sulzbach, zuzuwenden, und dieser schiendie Gunst des kaiserlichen Hofes zu besitzen; allein derKönig von Preußen war nicht gemeint, ein Recht, dascr für ganz unzweifelhaft erachtete, sich nehmen zu lassen.Was England anbetrifft, so hatte dies schon in einemVertrag, der 1723 zu Charlottcnburg geschlossen wordenist — in welchem die älteren Traktate erneuert, und die