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in dem Bedürfniß der Armee ein Mittel, die Manufakturdie er herstellte zugleich zu beschäftigen, und ihr einensich immer erneuenden Markt zu verschaffen: er hieltdarüber, daß der Soldat allezeit in sauberer Kleidungeinherging, ein jeder immer mit zwei Monturen versehenwar. Bald aber legte er auch der Ritterschaft und denUnterthanen als eine Pflicht auf, seinem und seinerArmee Beispiel hierin zu folgen, sich sowohl zu ihrerBekleidung wie zu jedem andern Behuf nur einheimischerWollenwaarcn zu bedienen.' Und nicht allein die frem-den Produkte aus diesem Stoffe verbot er, sondern auch diebaumwollenen, denen das Land nichts Gleiches entge-genzusetzen hatte. Im November 1721 hat er verfügt, daßbinnen acht Monaten Niemand, weder von männlichemnoch von weiblichem Geschlecht von hohem oder niederemStande auf dem Lande oder in Städten, denn so pflegenseine Edikte die verschiedenen Kategorien der Betheiligtenaufzuzählen, feine oder grobe Kattune tragen solle, beieinhundert Neichsthaler fiskalischer Strafe." Er kanntedie Mittel, sich Gehorsam zu verschaffen, und sieben Jahredarauf versichert man uns, daß Niemand mehr an diefremden Waaren denke, überall seien sie durch wolleneLandzcuche und Linnengewebe ersetzt. Das wäre aberunmöglich gewesen, wenn die Ausfuhr der Wolle, wobeidem einheimischen Gewerbe nur der schlechteste Theil übrig
1. Edict, daß vorn 1 Jan. 1720 keine fremden Tücher noch an-dere außer Landes verfertigte wollene Waaren getragen und gebrau-chet werden sollen. MyliuS V, n, S. 318.
2. MyliuS V, ii, S. 138.