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Zweiter Band.
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Dieser Entscheidung der Waffen hatte sich aber Bran-denburg noch immer nicht definitiv unterworfen.

Wir sahen oben, zu welcher Auskunft in einem gro-ßen politischen Momente, nicht im Einverständniß mitseinen noch bei weitem mehr verlangenden Ministern,Churfürst Friedrich Wilhelm die Hand bot; wie aber dieAnnahine derselben von Seiten Östreichs nur eine schein-bare war, die damals bewilligte Entschädigung wiederherausgegeben werden mußte, und damit alle alten An-rechte auflebten, die ganze Streitfrage wieder eine schwe-bende wurde.

Seitdem hatte man ihrer nur wenig gedacht, aber siedoch auch niemals vergessen.

Als Cardinal Schönborn im I. 1713, gleich nachdem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I in Berlin er-schien, um über die Sendung von Hülfstruppen zu unter-handlen, und zu vernehmen gab, wenn der König mehr thue,als wozu er verpflichtet sei, werde sich der kaiserliche Hofzu einer billigen Entschädigung bereit finden lassen, kamJlgen mit der Frage hervor ob diese in Land und Leu-ten bestehen solle: am Hofe hielt man sich überzeugt, daßer auf eine Wiedererwerbung wenigstens von Schwiebusdenke, und die Gesandten suchten sich über diese Fragenzu unterrichten.'

1. I?1i!stoik'e secrele clit, <^ue celuicr «^olt uvoii' in-

sinue uu ro! cle krusse, sulloit käeliei- s cette oeeusion raUru-

^er le äcli^vielius <^ne lVIr. Dunkelmann seien Mr ll^en avoitsliene pur' des vue8 paiUenIieres. (Dettre äe Muntenslel 19 /Vvril1713 im Dreödn. A.)