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Zweiter Band.
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von Ungarn in neue Standquartiere verlegt wurden,mußten sie an den schlesischen Grenzen förmlich Quaran-täne halten: der Conventus publicus, d. i. der mit ei-nem großen Theile der Landesverwaltung beauftragte stän-dische Ausschuß, der in Breslau seinen Sitz hatte, schickteehe er sie einrücken ließ erst eine medicinisch-chirurgischeCommission ab um ihren Gesundheitszustand zu prüfen;mit demselben wurde dann über die Dislocation, denMarsch, die Verpflegung der Truppen ein weitläuftigerSchriftwechsel gepflogen. Die Provinz klagte über nichtsmehr, als über das Hin- und Wiederführen der Mann-schaft in ihren Grenzen, die „unbeschreiblichen Ercesse",die sich die Feldsoldaten schon zu Schulden kommen lie-ßen, wenn sie beisammen waren, und die nicht minderwiderwärtigen die man von ihnen erlebte, wenn sie alsuntüchtig erkannt und entlassen wurden, worauf sie sichzuchtlos über das Land ausbreiteten. Sie forderte, daßder Staat den Regimentern eine besondere Kriegscasseanweise, konnte es aber nicht erreichen.

Zwischen dem Hofe und der ständisch-provinzialen Au-torität war gleichsam ein Abkommen getroffen, kraft dessendie letztere sehr ausgedehnte administrative Befugnisse be-hauptete, aber keinerlei Unabhängigkeit in Anspruch nehmendurfte; sie widersetzte sich den Forderungen die man ansie machte eine Weile, fügte sich aber in der Regel und er-goß sich dann in Klagen. Wie oft hat sie das Verhältnißder böhmischen Erblande, zu denen Schlesien gehörte, zu