Band 
Zweiter Band.
Seite
267
JPEG-Download
 

267

wie nämlich die fernere Geltung der pragmatischen Sanc-tion sich mit irgend einer Abtretung vereinbaren lasse.Ein in Kaufgeschäften geübter Holländer, van Neck, Pen-stonanüs von Rotterdam, bildete einen schon früher vor-gekommenen Vorschlag näher dahin aus, daß dem Königeein Theil von Schlesien in Form einer Hypothek für eineGeldsumme die er zahle überlassen werden, und die Kö-nigin durch einen von den Mächten garantirten Ver-trag sich verpflichten solle, diese Summe nie zurückzuzah-len noch die Hypothek wiederzufordern. Diese Aus-kunft nahm der König von England an, und Fried-rich II hatte nichts dawider.* Robinson unterhandeltehierauf mehr über eine Verpfändung als über eine Ab-tretung; in der Sache wäre es zwar das letztere gewor-den, doch zog man die erstere Bezeichnung vor.

Und hätte nun der Wiener Hof nicht wenigstens hier-auf eingehen sollen?

Niemand wird Bedenken tragen dies zu bejahen, dennnoch war es möglich den König von Preußen ganz zugewinnen; man darf hinzufügen, der Wiener Hof würdees gethan haben, wäre ihm seine eigene Lage bekanntgewesen.

Bartenstein, unerschütterlich in seinem Vorurtheil, hatnoch im Anfang des Mai den Satz vertheidigt, daßFrankreich keinen Krieg gegen Östreich unternehmen werde,

1. Anmerkung zum Bericht von, 20 März: Lar>, ii Isut enme-

temr le claus ces hui ne repuArient xas 5 rnes

nitLrels.