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Inbegriffen die Stadt Breslau, auf immer zu garantiren:mit aller seiner Macht, gegen Jedermann, wer es auch
, sei. Die eine Bestimmung wird als eine Bedingung derandern betrachtet. Die Cession der Bergischen Rechtesollte nur dann Gültigkeit haben, wenn der ruhige Be-sitz von Niederschlesien und Breslau auch von Seitendes Hauses Östreich dem König von Preußen gewährlei-stet worden sei. Die Erreichung dieser Abtretung warjetzt der gemeinschaftliche Zweck beider Theile, der vor-nehmste des gesammtcn Tractates.
Die übrigen geheimen Artikel sind jedoch ebenfallsvon bemerkenswertstem Inhalt, nicht so sehr der zweite,der die Erneuerung des Krieges zwischen Schweden und
' Rußland betrifft, was nicht weit geführt hat, als die fol-genden. In dem dritten verspricht der König von Preu-ßen bei der bevorstehenden Kaiserwahl seine Stimmedem Churfürsten von Baiern zu geben; in dem viertenmacht Frankreich sich anheischig, diesem Churfürsten un-verzüglich seine Hülfsvölker zuzuschicken, nicht wie derEntwurf lautete, um ihn gegen die Gefahr zu sichern,in der er sei, sondern wie auf den Wunsch Preußens hin-eingesetzt ward, um ihn in den Stand zu setzen kräftigaufzutreten.'
< 1. Der Entwurf war! ue vvutüud rieu oinettie Ue ce <zui xeur
— —' Auf preußischen Wunsch ward hinzugefügt: et Iv luetti-e
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uir ioii5 U-Z mn^eus uocessaiies cel-i. Der Entwurf Hütte NUN!ä'euvo^er s sou secours toutes les troupes auxiliaii-es gu! lui se-