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Die große Verschiedenheit liegt in den geheimen Ar-tikeln, auf welche auch das eine wie das andere Malder meiste Nachdruck gelegt ward.
Im 1.1725 versprach der König von Frankreich dieAnsprüche Preußens auf Berg zu befördern. Von dieserVerpflichtung war jetzt nicht allein vollkommen abgesehen,sondern sogar das Gegentheil davon festgesetzt. Wie weitentfernt fühlte sich Friedrich noch von einer Stellung wiesie Preußen in späteren Zeiten zum Schutze der west-lichen Marken von Deutschland eingenommen hat. Sei-ner Lage wie sie nunmehr wurde gemäß, suchte er nichtssorgfältiger zu vermeiden, als die Eifersucht von Frank-reich. Um nicht den Anschein zu haben, als denke ersich in den Rheingegcnden zu vergrößern, erklärte er sichbereit, seine Rechte auf Berg zu Gunsten des jungenPfalzgrafen von Sulzbach auf immer fallen zu lassen.Denn wie er einmal entschlossen war, das von Frank-reich in Schutz genommene baicrisch-pfälzische Hausauch seinerseits zu begünstigen, so sollte auch nicht die-ser Zunder eines künftigen Haders übrig bleiben. InVersailles hat man diese Nachgiebigkeit nicht einmal er-wartet, so wenig wie in Mannheim, sie entsprang ganzaus dem Kopfe und den Berechnungen Friedrichs, dersich doch damit selber eine unübersteigliche Schrankezog. In dem Vertrage verspricht König Ludwig XV zu-gleich im Namen seiner Nachfolger dem König von Preu-Preußen und dessen Erben den Besitz von Niederschlesien,