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gekommen, nach Kn'egsgebrauch im Lande zu gebühren,alles solle im alten Stande bleiben, bis später mit Zu-thun von Fürsten und Ständen etwas Gedeihliches be-schlossen werde. Was er einen Augenblick forderte, daßdie Steuerbcamten sogleich mit Eid und Pflicht an ihngewiesen würden, ließ er später fallen, und gab nach,daß dieselben eben dem Conventus verpflichtet bleiben soll-ten. Nur den Einen Vorbehalt machte er Hiebei allezeit,daß das Landeseinkommen zur Verpflegung und Besol-dung seiner Armee angewendet würde; er stellte hierüberohne Verzug eine sehr bestimmte Forderung auf.
Auf den Grund einer ihm zu Händen gekommenenBerechnung der allgemeinen Landesprästanda setzte erim Februar 1741 sein Postulat auf dritthalb Millio-nen Thaler des Jahres fest, so daß alle Monat für dieBedürfnisse seiner Armee ungefähr 190,000 aufzubrin-gen sein würden.' Diese Summe sollte das General-
1. Verzeichnis, wie viet aller pi-aestancla Lilesiae sobguocum-<pie tiiulo es seien an Kays. oder allgemeiner Landesanlage, Inter-essen, Vermögensteuern, Recrutir und Remontirungen, Durchmärschenpro snnis 1738 und 1738 betragen haben, unterzeichnet vom Ober-steueramte. Die Summe ist für 1738 3,605,452 20r, für 17393,725,882 20r, mit der Nachschrift: "was ein jedes Fürstenthumbund Standcsherrschaft pro «tomeruco parllculari ausgeschrieben, item,was die Landeseinwohner von wegen des Salzapalto oder Zollgefäl-len !>ä csmerale beitragen müssen, ist unter obiger Summe nicht be-griffen. " — Friedrich forderte nun durch Cabinetsordre vom 11 Fe-bruar 3,808179 monatlich 286,489^ G. oder Thaler des Jahres2,538,786, des Monats 190,999; Haymann gesammelte NachrichtenIII, 321. Die dort mitgetheilten Aktenstücke stammen aus dem Lan-desdiarium von 1742, das sich in dem Provinzialarchiv von Bres-lau findet, doch geht die Handschrift, aus die mich Herr Geh. Ar-chivrath Stcnzel aufmerksam machte, um vieles weiter als das Ge-druckte, und ist von erheblichem Werth für diese Dinge.