Band 
Zweiter Band.
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König die nämlichen national-ökonomischen Grundsätze,wie sie dort in jener Cüstriner Schule sich ausgebildet,verstand seine Absichten und ging mit voller Hingebungdarauf ein; für die praktifche Verwaltung zeigte er zweigleich unentbehrliche Eigenschaften: Umsicht und Energie.

Man begann mit einer Bestimmung des zunächstvon Niederschlesien allein zu Leistenden. Eine Durch-schnittssumme dessen, was die Provinz bisher aufgebrachthatte ward festgesetzt, davon abgezogen, was sich von denDomänengcsällen erwarten ließ, und das Übrige, wasdurch Steuern und Aceise bisher eingekommen, zwi-schen Land und Stadt vertheilt, so daß den Städtennur die Accise, dem Lande nur die Contribution zur Lastfalle.' Der König fand, daß die Summe zu seinem Kricgs-staat hinreichen werde, wofern man sie nur eben haupt-sächlich zu diesem anwende. Nach den ersten Versuchen,denn Anfangs hatte man gezweifelt, erklärte Münchow, daßdie Sache gehen werde obwohl, da die bisherigen Rech-nungen und Gegenrechnungen aufhörten, alles doch ein

1. Die Durchschnittssumme betrug 1,856,219 Thlr.; davon dieDomänen 397,612 Thaler, die Landsteuer 1,181,044 Thlr., das übrigedie Accisen. Die Summe der Steuer betrug in Glogau 650,000 Thlr.;davon wurden auf das Land 515,812, aus die Städte 134,108 Thlr.geschlagen.

2. Münchow an den König, 15 Jan. 1742: »Ich würbe gewißmich nicht unterstehen, dieses so positiv zu avanciren, wenn ich nichtvollkommene Gewißheit davon hätte." Er hält nur noch für nö-thig, »daß weder Arbeiterfuhren zu denen Fortifications noch sonst et-was vom Lande ohne E. K. M. Specialordre und Anweisung zurVergütigung auf die Obersteucrcasse genommen, und dadurch alsoalle Abrechnungen vermieden werden". Der König unterzeichnete eingroßes »Guht".