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den, unter andern auch die erforderliche Verschwiegenheitbeobachten würden. *
Was sich in den alten Provinzen nicht ohne ein ge-wisses Gegeneinandcrwirken von mancherlei Kräften ge-bildet, aber alsdann als nützlich bewährt hatte, nahmman in die neue, welche im Ganzen dieselben Volks-zustände darbot, herüber. Doch hatte man auch dasGefühl, daß man hier von vorn anfange, und wolltezugleich das System verbessern. Die Provinz wardnicht der allgemeinen Leitung des Gcneraldirectoriumsunterworfen; schon im März 1742 ward Münchowzum Präsidenten wie der Glogauer so auch der Breö-lauer Kammer, also zum Vorstand der gefammten schlesi-schen Verwaltung, und zugleich zum Staatsminifter er-nannt; kein anderer Wille als der des Königs und desMinisters hatte in die neue Organisation einzugreifen.
Ludwig Wilhelm von Münchow war der Sohn je-nes Kammerpräsidenten von Cüstrin, dem Friedrich beiseinem dortigen Aufenthalt mancherlei Erkenntlichkeitenschuldig geworden war, den er wohl als seinen Wohl-thäter bezeichnet hat; es machte ihm Vergnügen, denSohn desselben zu befördern; aber dieser selber zeigtesich dessen auch vollkommen würdig. Er hatte mit dem
1. Schreiben des Königs, 27 Nov., an das Feldkricgscommiffa-riat, in einem Aktenstück des Ministerialarchivs: gene^Iia von
Errichtung der schlestschen Kriegs- und Domänenkammern.