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Die Königin sagte, ihr Begehren gehe auf zwei ge-rechte Dinge: zureichende Genugthuung und künftige Si-cherftellung; eben dies, antwortete man, seien Forderun-gen von unermeßlichem Umfang; unter dem ersten scheineeine Schadloshaltung für alles, was seit dem TodeCarls VI abgetreten worden sei, selbst eine Erstattungder Kriegskosten, unter dem andern die Unterdrückung undVerheerung von Frankreich verstanden zu werden.
Bei einigen Anführungen aus anderweiten Verträgenwar in der Denkschrift des Wiener Hofes das WortKaiser in das Wort Churbaiern verändert worden; eineVerweigerung des kaiserlichen Titels, welche auf das bit-terste empfunden, und als eine offene Feindseligkeit be-trachtet ward.
Und in diesem Tone und Sinne nun war die Pro-testation abgefaßt, welche die Königin, wie wir sahen,mit Hülfe des neuen Churfürsten von Mainz im Sep-tember 1743 zur Dictatur brachte.
Die sämmtlichen Churfürsten, außer Hannover', er-klärten dies für eine Handlung der Parteilichkeit, die man
1. Von dem man sich wunderte, daß es eine Protestation gegenseine Chur (die des römischen Stuhls) so hoch aufgenommen, unddagegen eine Protestation gegen den Kaiser und die mit seinem selb-ständigen Zuthun ergänzte Reichsverfassung von einem eo ixso erneru imperii gewichenen Reichsstande nicht nur angenommen, son-dern wohl gar approbirt wissen wolle. Es kam in Vorschlag zu er-klären, daß gleich wie alle Anbringen an das Reich, welche dem Kai-ser und dem Reichstage gosesuonem smius movirten, an sich selb-sten keineswegs dictabel wären, also hielte man die <le lacto dictir-ten Protestationes pro noo cllctaus.