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7. Ein Lykanthrop tödtet vier Kinder und isstMcnschcnflciscli. Ein Parlaments-Erlass erlaubt denBauern, auf die Welinvölfe Jagd zu machen. Garnier,genannt der Eremit von St. Bonnot, wird verbrannt.
(1574.)
Gegen das Ende des Herbstes 1573 wurden dieBauern in der Umgegend von Doles durch einen Parla-mentserlass autorisirt, auf die Wehrwölfe Jagd zu machen.Dieses Aktenstück lautet: ln den Territorien von Espagny,Salvange, Courchapon und den umliegenden Orten ist,wie man sagt, seit einigen Tagen ein Wchrwolf gesehenworden, der heimlich schon mehrere Kinder geraubt undgetödtet haben soll, und der auch Reiter angefallen hat,die ihm nur mit Mühe entgehen konnten. Da der Gerichts-hof wünscht, grösseres Unheil zu verhüten, so erlaubter den Insassen und Bewohnern der genannten und andernOrte, im Gegensatz zu den Edikten über die Jagd, dasssie Zusammenkommen können mit Spiesscn, Hellebarden,Pi quen, Armbrüsten, Stöcken, und den besagten Wehr-wolf jagen und verfolgen an allen Orten, wo sie ihn lin-den könnten, ihn binden und tödten ohne Strafe und Ahn-dung. . . . Gegeben im llathe des besagten Gerichts-hofes den dreizehnten September 1573 l ). Einige Monatespäter verurtheilte das Parlament den Gilles Garnier, ge-nannt den Eremiten von St. Bonnot, zum Feuertode. DasUrtlieil stützt und begründet sich durch folgende Angaben:Der Angeklagte habe bald nach dem letzten Tagedes Festes des heil. Michael unter der Gestalt eines Welir-
1) Nach einer Bemerkung von Ernst von Friville, dem diesAktenstück zu danken ist, wurde dieser Erlass wahrscheinlicham 31 . Deceinber gegeben. Die Data über die ersten Mord-thaten, in Folge deren die Verurtheilung von Garnier erfolgte,bestätigen diese Vermuthuug; übrigens steht das fest, dass dasParlament der Franche Comt6 am 31 . December 1573 ein Regle-ment erliess: pour chasser les loups-garoux. Cf. Droz, überdie Franche Comte. .—. Melanges Tom. 4. fol. 267. Bibliothöipieroyale. Dann: Droz Yol. 22. fol. 257.