Marthe habe auf griechische mul lateinische Fragen richtiggeantwortet. Heinrich IV., damals in Fontainebleau, fürch-tete, die widersprechenden Ansichten möchten den nurschlecht verhaltenen religiösen Groll und Zwiespalt wie-der aufwühlen, und befahl deshalb dem Parlamente einzu-schreiten und vor Allem die öffentlichen Schauspiele zuunterdrücken.
Marthe Brossier wurde eingeschlossen und vierzigTage lang genau beobachtet. Eine neue Kommission vonvierzehn Acrztcn erklärte sie für nicht besessen, und aufGrund dieser Aussage und mit Rücksicht auf den ganzenVerlauf ihrer Anfälle befahl der Senat, sie nach Romo-rantin zurückzuführen, von wo sic sich nicht mehr ent-fernen sollte und wo sie unter genaue Kontrolle der Orts-behörde gestellt wurde. Aber die Geschichte war nochnicht zu Ende. ■ Die Regierung musste dem KapuzinerDupuy die Kanzel untersagen, den Prediger der Sorbonnesehr derb zurechtweisen, die laut gegen den Missbrauchder Gewalt loszogen, gegen die Hindernisse eiferten, dieman den Exorcismen entgegensetzen wollte. Die Bros-sier entfloh unter dem Schutze eines mächtigen Edelmannsund ging nach Italien. Sillery, französischer Gesandterin Rom, und der Kardinal d’Ossat wurden sogleich beauf-tragt, die Sache beim Papst zu vertreten und ihm dar-zustellcn, dass in der Brossier nichts Uebernatürlicliesläge. Der Hof athmetc erst freier auf, als er sich wohlversichert batte, dass in Rom keine Sympathieen fürMarthe existirten. So gross war damals noch die Furchtder weltlichen vor der geistlichen Macht *).
Dass bei Marthe von Besessenheit keine Rede ist,ist klar, aber dass sie nicht hysterisch gewesen und nichtan fixen Wahnvorstellungen gelitten habe, ist aus denThatsachen noch nicht zu demonstriren. Wenn eine Kon-vulsionnaire durch den Anblick, durch die Annäherung:gewisser Gegenstände, beim Aussprechen mancher Worte
1) Cf. D’Ossat Clettres du Cardinal) Tom. 3. p. 490. Manuscritsde Colbert. Vol. 32. bibl. royale.