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Zeiten. Sic reiben sich mit Salben ein; ein grosserMann mit Hörnern trägt sie durch den Rauchfang, sietanzen, zerstückeln Kinder, kochen sie mit Schlangenzusammen in Kesseln u. s. w. Zur grosse™ Sicherheitprägt der Teufel oft seine Marke auf seine Vasallen;auch mehr als hundert Priester sollen darunter sein;ich für meinen Theil bin fest von der Wahrheit über-zeugt; ich glaube auch, dass eine Ratte wirklich zueinem Knaben von zehn Jahren gesprochen hat.” — Eingewisser Gastebois will innerhalb vier oder fünf Jahrenfünf- oder sechsmal menschliches Fleisch beim Sabbatgegessen haben; die drei Brüder Dcshayes schuldigenihre eigene Mutter an, dass sie dem Teufel eiu kleinesKind geschenkt habe; Jcanne sah eines Abends beimMelken der Kühe über ihrem Kopfe nackte Wesen fliegen,und konnte eine halbe Stunde lang in der Luft in ver-schiedener Höhe menschliche Formen unterscheiden u. s. w.— Bei den Angabeu der Angeklagten ist jedoch nichtbemerkt, ob diese Sinnestäuschungen während des Schlafesoder vielleicht im Wachen während eines ecstatischenZustandes stattgefunden. — Sechs Monate wurden aufdie Instruktion des Prozesses verwendet; die Aktenwurden dem Parlamente von Rouen eingereicht, undbald sprach die Kriminalkammcr das Todcsurthcil aus.Als Ludwig XIV. das Todcsurthcil in lebenslänglicheVerbannung umwandclte, reichte das Parlament demKönig eine Bittschrift um Vollstreckung des Todesurthcilseiu, und suchte durch Anführung aller Prozesse in Frank-reich, in welchen Hexen und Zauberer mit dem Todebestraft worden waren, die Richtigkeit des früheren Erlassesrechtsgültig zu motivircu '). Ludwig XIV. blieb beiseiner ersten Bestimmung stehen. Seit jener Zeit wurdeüberhaupt die Dämonomanie in Frankreich nie mehr mitdem Tode bestraft, und 1682 wurde eine totale Aendc-rung der Bestimmungen über Hexerei in der französi-schen Gesetzgebung vorgenommen.
1) Boissicr I. c. p. 370.