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1 (1834) Die Zeiten der dreizehn Orte / von Joseph Andres
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118
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So wie die SouveränitätSrechte der Städte und Obrig-keiten niemals in Frage gestellt wurden und nicht Gegen-stände eidgenössischer Vermittlung wurde»/ eben so wenigließ steh die Obrigkeit von Luzern ein unparthciisches Ge-richt/*) welches die Demokratischen für bloße Partikular-Sachen zwischen ihr und ihren Aemtern aufstellen woll-ten / in ihrer Stadt und auf ihrem Nathhause ge-

ling Von Aufruhren auf Heu ersten Wink bereit Ware». Faktions'seist, Mistgunst und Verläumdung, die durch einen übelausge-schkagenen HttlfSzug nach Italien aufgeweckt wurden, hatten zuAnfang dieses Jahres das Landvolk zu Unlerwaldcn in eine solcheGährung gebracht, rast es zu einem gänzlichen Umsturz des Re>giments allen Anschein hatte, wenn es nicht durch Luzerns eiligeVermittlung verhindert worden wäre. Es zeigten sich unter demVolke von Schwyz bereits ebenfalls Bewegungen. Man fürchtetees werde da noch hitziger zugehen. Ungeachtet des Zuredens derBoten von Luzern, Uri, Unterwalden wurden an einer Landsge-meinde 30 Nathshcrren ihrer Aemter entsetzt und sogleich anderejunge, unerfahrene Landleute an deren statt erwählt. Es ließenaber bemeldte Kantone und Zug auf heimliches Anrufen der ohnealle Rechtsform verdrängten Rathsherrn und des gut gebliebenenLandvolks, das sich aber auS Furcht vor dem ausgebrachten undübel berathenen Pöbel nickt regen durste, nicht bewenden, son-dern beschlossen auf einer Tagfatzung in Luzern: von Schwyz ei.ne zweite und vollkommene Landsgemeinde zu begehren, ihre Ge-sandtschaft dahin zu schicken und sie ganz freundschaftlich, aberauch ernst zu ermähnen, bei ihren Freiheiten und Gewohnheitenzu bleiben, bei welchen man sie laut Bunden getreulich schützenund schirmen wolle. Der Erfolg war erwünscht, die Entsetzungder Räthe wurde zurückgenommen und die Ruhe sogleich wiederhergestellt. And dieses alles hat nickt einen Monat gedauert, so,daß man nicht bestimmen kann: ob ein so billiges, in die Schran-ken der Gerechtigkeit sogleich wieder zurückkehrendes Landvolk,oder aber das thätige, bundcsgemäste Betragen der bemeldten vierOrte der Nachwelt mehr angepriesen werden sollen.

») Weil die IV Ort Uri, Schwyz, unterwalden und Zug ihnen vor-behalten ein unpartheiisch Gericht in der Stadt Luzern zu haben,