Band 
Erster Band.
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Die preußischen Ostprovinzen und ihre Weltstelluug. 127

nur den Sitz eines großartigen Paschhandels abgab, gelten ganz ähnliche Verhält-nisse. Wahrlich, Rußlands erbittertster Gegner könnte seinen Haß auf keine Weisewirksamer bethätigen, als wenn er es in seiner Handelspolitik bestärkte. Preußenhingegen darf sich über diese russische Politik, die es mehr schwächt als offener Krieg,nicht mit der Versicherung des treulosen Pentarchisten trösten lassen: daß seine Ge-schicke nicht mehr von dem Besitz der Länder abhängen, von welchen es den Namenträgt, sondern daß sich diese Geschicke lediglich am Rhein entscheiden. Wie wichtigauch am Rhein die Stellung Preußens ist, bitter dürfte doch Preußen bereuen, solltees sein Augenmerk je von den Ostprovinzen abwenden oder vergessen, wozu es imOsten seine natürliche Lage, seine geschichtlichen Verhältnisse für Deutschland, fürPolen, für die Freiheit Europas aufrufen. Gerade seitdem Rußland das Gebiet derdeutschen Schwertritter, Polen, Finnland und andere Vorlande an sich gerissen,wird Preußen dringender als je an die Sendung gemahnt, welche es für die westlicheCivilisation an der Weichsel und der Ostsee zu erfüllen hat. Von der Erfüllungdieser Sendung hängt seine, hängt Deutschlands Zukunft ab. Leider ist bis jetztaber Nichts geschehen, um nur dieser Sendung einigermaßen nachzukommen. Preu-ßen hat stets das Schicksal Polens besiegeln helfen, und dadurch Rußland für dieAusbreitung im europäischen Westen, für die Umgarnung Deutschlands, für die Be-herrschung und Lähmung der deutschen Interessen in die Hände gearbeitet. JaPreußen hat sogar durch die Cartelverträge die Grenzsperre unterstützt und möglichgemacht, durch welche Rußland die Lebensadern der preußischen Ostprovinzen unter-bunden hält. Möge Preußen, möge Deutschland wenigstens jetzt, wo die Angele-genheit Polens abermals sich zur Weltfrage gestalten will, seine Pflicht, seinen Be-ruf an unsern Ostgrenzen besser erkennen und verfolgen!

Der Sundzoll.

Nach der russischen Grenzsperre war es bisher aber auch der Sundzoll, dervon außen her den preußischen Seehandel und mithin die Entfaltung der Ostprovin-zen lähmte. Es ist unbegreiflich, wie Preußen nicht Alles aufbieten konnte, seinenHandel von dieser Schätzung Dänemarks zu befreien, oder, war die Abschaffung der-selben durchaus nicht zu erzielen, daß es wenigstens nicht längst seinen Schiffen dieAbgabe vollständig vergütete. Vergütet doch das, kleine Belgien zu Gunsten Ant-werpens das Tonnengeld auf der Scheide, wofür Holland die Fahrt zu sichern hat,und zwar nicht blos seinen Schiffen, sondern auch denen der begünstigtstcn Nationen.Hätte Preußen nicht Das ausführen können, was das kleine Belgien ausführt?Die volle Vergütigung des Sundzolls an nationale Schiffe mit Waaren aus denUrsprungsländern, die halbe Vergütigung etwa an Schiffe im indirecten Bedarfhan-del, der Ausschluß fremder, nicht begünstigter Schiffe von der Vergütigung würdenihm zugleich ein Mittel an die Hand gegeben haben, die nationale Seeschiffahrt undden directen Bedarfhandel, also auch die heimische Erzeugung, zu begünstigen. HatDänemark vielleicht auch verbrieften Anspruch auf einen Sundzoll, so kann derselbedoch unmöglich von so hohem Betrage sein, wie es ihn erhebt. Die Holländer wa-ren es zuerst, die um den willkürlichen dänischen Schätzungen ein Ziel zu sehen, imChristianopolschen Vertrage von 1645 mit Dänemark einen Tarif festsetzten, nachwelchem im Sunde 1 Procent von dem Werthe der Waare erhoben werden sollte.Dieser Satz wurde auch die allgemeine Norm, selbst für die Waaren, die nicht imTarif vermerkt waren. Indessen gestaltete sich, theils weil der Preis der im Chri-stianopolschen Tarif aufgeführten Waaren sank, theils weil eine Menge neuer Waa-ren in den Handel kam, das Verhältniß der Abgabe allmälig ganz anders, sodaßder Zoll bei manchen Waaren auf 6 — 7"/» ihres Werthes stieg und unerträglichwurde. So oft man auch dagegen protestirte, bestand diese maßlose Besteuerung,mit Ausnahme der 1841 auf Englands Verlangen erfolgten Redaction, bis jetztftwt, und wol drängt sich die Frage aus, ob nicht gegen Dänemark Ansprüche aufZurückzahlung, wie es bei Überhebungen im Privatleben, der Fall ist, zu begründen