236 Staatsdienst und Staatsdiener.
gen der Beamtenmacht, fast eine sactische Durchsetzung der Jnamovibilität gegenüberder sinkenden Bedeutung der Landstände ganz gut vertragen konnte.
Die gänzliche Verkommenheit des Staatsbegriffs kam am deutlichsten in demVerhalten des deutschen Volks zur französischen Revolution zu Tage. Bezeichnendwar, daß die Reformen, die im Wendepunkt des Jahrhunderts auch in Deutschlandnicht ganz ausblieben, nicht vom Volke, sondern von den Fürsten ausgingen. Diesewaren es zuerst, welche der Idee des Staats Dasein zu geben, sie aus der wüstenVermischung mit ihrem privativen Majestätsrcchte zu emancipiren anfingen. Friedrichder Große schon war es, der sich zum Diener des Allgemeinen erklärte; und so gin-gen auch die Präliminarien zu einem Anfang wirklicher Organisation dieses Begriffsvon den Thronen aus. Bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts gab es mithinaus deutschem Boden keine Staatsbeamte, weil es keinen Staat gab. ES gab nureine fürstliche Dienerschaft, die sich aus dem Adel und auS der Gelehrtenkaste recru-tirte. Mit den Gelehrten theilte sich aber in die Besorgung der öffentlichen Geschäftedie Classe der Schreiber, d. h. der unstudirten juristischen und kameralistischen Prakti-ker, welche, wenn auch in ihrer Herkunft ein volkstümliches Element, doch in ihrerWirksamkeit weit davon entfernt war, als solches zu erscheinen, vielmehr in ihrerzwitterhaften Stellung zwischen den gebildeten Beamten, deren Corpsgeist sie annahmund übertrieb, und dem Volke, das ihr nur Gegenstand der Brandschatzung war,ohne ihr einen Tropfen Gemeingeist zuzuführen, ein parasitisches Gewächs, einenwahren Krebsschaden am öffentlichen Wesen bildete. Bis zu der gedachten Zeit gabes daher in Deutschland keine wahre Staatsbeamte, sondern nur Geschäftsmänner;und die Ansicht, welche diese beiden Begriffe in Eins zusammenwirft, ist noch heut-zutage keineswegs antiquirt, vielmehr mannichsach theils in offen anerkannter Geltung,theils heimlich wirksam gewesen. Auch in constitutionellen Staaten sind fort undfort Versuche gemacht worden, die patriarchalische Anschauungsweise zurückzuführen.
Wie es aber an dem wahren Begriffe des Staats und des Staatsamts selbstfehlte, so fehlte es begreiflicherweise auch an einer entsprechenden Schule dafür.Die Schulen für die öffentlichen Diener waren die Universität und die GeschäftSstube.Jene aber pflegte nur die einseitige Theorie ohne Verständniß des Lebens (die Sphäre)er streitigen Rechtspflege ausgenommen, worin allerdings Doctrin und Praxis inEiner Hand waren), diese lehrte nur die gemeine Technik des Handwerks ohne Ver-edlung durch Wissenschaft. Zwischen unpraktischer Schulbildung und gedankenloserPraxis gab es kein Mittleres. Eine etwaige Verbindung des Guten aus beiderleiMethoden blieb dem zufälligen Takte des Individuums überlassen. Gerade für dieganze große Sphäre der eigentlichen Staatswissenschaft bot die Universität nicht ein-mal eine theoretische Vorbildung, da man eben nur juristische Facultäten kannte, unddiese bis ins vorige Jahrhundert herein ihren Ruhm fast nur in der Tradition desrömischen Rechts suchten und gerade mit dessen publicistischer Seite der nationalenNechtsentwickelung auf die gefährlichste Weise entgegentraten. Die philosophische Auf-hellung des Staatsbegriffs ging nicht von den Universitäten aus, welche vielmehr denjuristischen Kastengeist erzeugten und nährten, woran noch unsere Zeit leidet. Wennvon den Universitäten ein vortheilhafter Einfluß in die Praxis der Staatsverwaltungüberging, so war er vornämlich den humanistischen und geschichtlichen Studien, wozuendlich die philosophischen traten, zu verdanken, während von den juristischen Facul-täten, so große Verdienste sie auch um die Ausbildung des Privatrechts haben mögen,gerade in Folge der einseitigen Cultur des bürgerlichen Rechts in die Verwaltungein engherziger, beschränkter, privatrcchtlichcr Geist herübergetragen wurde. An Eiserließen sie es nicht fehlen. Sie gaben nur eine verkehrte Bildung, weil sie von Dem,wofür sie hätten bilden sollen, selbst kein Verständniß hatten. Des Verständnissesaber entbehrten sie, weil die Sache selbst nicht da war. Was sich vorfand, wareine papierene StaatseinheiL unzähliger Kleinstaaten, die sich als souverän, gerirten,ohne es doch zu sein. Wenn man auch den wahren Staatsbcgriff gehabt hätte, sowußte man nicht, wohin damit. Die Wirklichkeit zeigte eine Menge von öffentlich-