328 Die Realschulen oder höhern Bürgerschulen.
solchen Anstalt noch nicht allgemein anerkannt wurde und die städtischen Behörden dieSache nicht unterstützten. Nachdem Semler's Anstalt wieder eingegangen war, erho-ben sich mehre Stimmen von Gelehrten zu Gunsten des Realunterrichts für die Ju-gend des Bürgerstandes, die nicht zum Studiren bestimmt werden sollte; aber dieerste eigentliche Realschule oder Bürgerschule für die gebildetem Classen des Mit-telstandes wurde von dem damaligen Prediger an der Dreifaltigkeitskirche in Berlin,
I. I. Hecker, der früher acht Jahre lang als Lehrer am Waisenhause und am Pädagogiumin Halle gearbeitet hatte und Semler's vertrauter Freund war, im Jahre 1747 er-richtet. Diese Anstalt gedieh, und die Entstehung der Realschulen ist von jenemJahre zu dakiren. Der Umschwung in den Ansichten über Schulbildung wurde in-dessen allmälig durch die Verbreitung der Nousseau'schen Ideen, durch die Thätigkeitder Philanthropinisten, durch die Fortschritte in den realen Wissenschaften und diesteigende Industrie immer allgemeiner. Die Lateinischen Schulen kamen entschiedenerin Miscredit und erlitten von dem Ende des vorigen Jahrhunderts an in den mei-sten deutschen Ländern die Umwandlung in Bürgerschulen. Aber noch behauptetendie Gymnasien ihr Recht, auch die den Studien sich nicht widmenden Bürgerssohneneben den künftigen Studirenden fürs Leben vorzubilden, bis sie nach den deutschenBefreiungskriegen immer mehr aus ihren jetzigen Zweck beschränkt wurden oder sichselbst beschränkten. Die Bürgerschulen vermehrten sich nicht nur, sondern einzelne,durch örtliche Verhältnisse begünstigt, strebten immer höher, und allmälig bildetensich in mehren größern Städten höhere Bürgerschulen oder Realschulen heraus.
Unbeengt durch gesetzliche Vorschriften, blieben diese neu entstehenden Anstaltenlängere Zeit freier Entwickelung überlassen, wie sie durch die gerade sich zusammen-findenden Lehrkräfte, durch die zu Gebote stehenden Mittel, durch die örtlichen Ver-hältnisse und Bedürfnisse und den Beifall des Publicums bedingt war. Erst imJahre 1831 wurde in Preußen ein Schritt gethan, die Entwickelung der höhern VBürgerschulen von Amtswegen in eine bestimmte Bahn zu leiten. Durch das injenem Jahre erschienene Reglement für die Prüfung der Candidaten des höhernSchulamts bezeichnete man nämlich die höhern Bürgerschulen als solche Anstalten,die eine wissenschaftliche Vorbildung bezwecken, diese aber überwiegend durch denUnterricht in der Mathematik und den Naturwissenschaften, durch historische undgeographische Kenntnisse und durch ein genaueres Studium der vaterländischen undder französischen Sprache zu erreichen suchen, ohne den Unterricht in der lateinischenSprache auszuschließen. Der entscheidende Schritt, den höhern Bürgerschulen eine "
, bestimmte Bahn vorzuschreiben, geschah aber durch die bekannte, ja berühmte, „Vor-läufige Jnstruction für die an höhern Bürger- und Realschulen anzuordnenden !
Entlassungs-Prüfungen" vom 8. März 1832, die auf Veranlassung und unter Mit- ^
Wirkung des Directors der Petrischule zu Danzig, spätern Negierungs- und Schul- >
raths Höpfner, ertheilt wurde. Diese Jnstruction war eine weitere Ausführung derein Jahr früher gegebenen Definition, und bildete bisher eine Art Verfassungsur-kunde für die höhern Bürger- oder Realschulen nicht nur in Preußen, sondern in ^ganz Norddeutschland. Anfangs mit allgemeinem Jubel begrüßt, gilt sie schon jetztVielen als ein Hinderniß der gesunden Entwickelung der in Rede stehenden Anstalten.Und wirklich verdiente sie auch das ihr reichlich gespendste Lob niemals. Sie ist 'hervorgegangen aus dem unseligen Bevormundungssystem, welches jede Regung undBewegung im Leben durch papierene Vorschriften regeln, durch amtliche Beschlüsseund Weisungen einengen, jeden Erwerb von Bildung durch Examina controliren zumüssen glaubte. Je weniger eine sachliche Nothwendigkeit zur Erlassung der Jn-struction vorlag, um so mehr hätte man diese Anstalten, was ihre innere Ent-wickelung aus dem Grunde der Wissenschaft und des Lebens betrifft, sich selbst über-lassen sollen.
Der wesentliche Charakter der Jnstruction besteht darin, daß sie die höher»Bürgerschulen zu Anstalten für wissenschaftliche Bildung in einem etwas strengernSinn machs und sie dadurch, wie durch die Vergünstigung des einjährigen Militair-