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Erster Band.
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Die Realschulen oder höher« Bürgerschulen.

fodert. Sie steht dem Gymnasium gleich, von welchem sie sich hauptsächlich nurdarin unterscheidet, daß in ihr neuere Sprachen vorzugsweise getrieben werden. Darumsind auch ihre Lehrer den Gymnasiallehrern gleichzustellen. Der Unterricht ist freilichvielseitiger als in den Gymnasien. Mathematik und Naturwissenschaften sind in grö-ßerm Umfange zu treiben, und von Sprachen die lateinische, französische!, englische,auch wol„die italienische aufzunehmen, wenn auch nicht alle als obligatorische Gegen-stände. Über das Latein fing aber schon damals eine abweichende Ansicht hier undda an sich geltend zu machen. Gewöhnlich wurden sechs Classen für die Zeit vorn10. bis zum 16. Lebensjahre gefodert. Die Behandlung des Unterrichts sollte aufden beiden obersten Stufen eine systematische sein. Man konnte hieraus abnehmen,daß die wissenschaftliche Entwickelung der Idee der Realschule zunächst von Männernausging, welche in die Idee des Gymnasiums noch zu sehr vertieft waren und sichauf einen freien Standpunkt noch nicht zu erheben vermochten. Die Realschulensollten moderne Gymnasien für den höher» Bürgerstand werden. Sie wurden con-struirt nach abstracten Ideen, ohne die Bedürfnisse und Ansprüche des wirklichenLebens gehörig zu beachten. Darum wurden auch die Anfoderungen in den einzel-nen Gegenständen aus eine ähnliche Höhe gesteigert, wie in den Gymnasien; dochaber sollten die Schüler schon mit dem 16. Jahre fertig sein. Dem Begriff nachsollten die Realschulen die Bildung des Bürgers in den höhern Lcbenskreisen sich zurAufgabe stellen, und hierin ging die theoretische Ansicht von der in der preußischenJnstruction festgehaltenen ab; aber von Dem, was dem Bürger frommt, war nichtviel die Rede. Die staatsbürgerliche Bildung wurde zwar hier und da erwähnt,blieb aber nur bei dem Allgemeinsten stehen, ohne in ihrer Eigenthümlichkeit hervor-gehoben zu werden. Damals aber durfte man dies auch ebenso wenig erwarten,als daß die nationale Bildung ganz bestimmt ins Auge gefaßt worden wäre.

Stand es einmal fest, daß die Realschule mit dem Gymnasium auf dieselbeLinie zu treten berechtigt war, so lag es nahe, für sie auch die Berechtigung zubeanspruchen, ihre Schüler auf die Universität zu entlasten. Und dieser Anspruchwurde allerdings schon vor einem Jahrzehnt, erhoben. Insbesondere hielten es Manchefür künftige Finanzbeamte, Berg- und Hüttenbeamte, Kameralisten, Pharmaceuten,Thierärzte zuträglicher, ihre wissenschaftliche Vorbildung für die Universitätsstudienin Realschulen statt in Gymnasien zu suchen. Durch diese gesteigerten Ansprüchewurde aber besonders seit 1838 eine heftige Opposition gegen die Realschulen her-vorgerufen, die von zwei Seiten kam, von der kirchlichen Orthodoxie und der Philo-logie. Die Opposition der kirchlichen Orthodoxie, wie sie sich z. B. in I. Günther'sSchriftchen: „Die Realschule und der Materialismus" (Halle 1839) ausfprach,war ohne wirkliche Bedeutung: nur von den Orthodoxen selbst wurde die Stimmebeachtet. Wichtiger dagegen war der Widerspruch, den die Philologen und Gym-nasiallehrer gegen die neuen Bildungsanstalten und die ihnen zu Grunde liegendeIdee erhoben. F. Thiersch (in seiner Schrift „Über den gegenwärtigen Zustanddes öffentlichen Unterrichts in den westlichen Staaten von Deutschland, in Hol-land, Frankreich und Belgien", 3 Bde., Stuttg. und Tübingen 1838) kann ge-wissermaßen als Chorführer betrachtet werden; aber sein Angriff war zu plump undleichtfertig, als daß er den Realschulen geschadet hätte. I. F. K. Dilthey („Überdas Verhältniß der Real- und Gewerbschulen zu den Gymnasien und zum Staats-dienst, und seine fernere Gestaltung in deutschen Staaten", Darmstadt 1839) strittnicht eigentlich gegen die Sache, sondern nur gegen die Übertreibungen in den An-sprüchen der Realisten, und war zu einer Transaction mit dem realistischen Principdurch Aufnahme desselben in das Gymnasium geneigt. Sein College, der großher-zoglich hessische Oberstudienrath, T. Schacht, suchte ihn zu widerlegen („Beleuch-tung der Dilthey'schen Schrift über das Verhältniß" u. s. w. Darmstadt 1839),gab sich aber dabei manche Blößen, welche die Gegner der Realschulen, z. B. M-Axt („Das Gymnasium und die Realschule. Ein Gutachten, veranlaßt durch denDilthey-Schachtischen Streit", Darmst. 18-40), geschickt benutzten. Die Vorwürfe,