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Erster Band.
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Die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Deutschland. 355

Landbewohnern, welche sich in ihren Geldverlegenheiten fast ausschließlich an die Ju-den wenden. Am häufigsten treten Übervortheilungen beim Viehhandcl dadurch her-vor, daß die Juden außer dem Preis des Viehs eine Zugabe in Korn, Weizen,Kartoffeln sich ausbedingen und die Ablieferung zu einer Zeit federn, wo die Preiseauf das höchste gestiegen zu sein pflegen. Jetzt wird Ausstand verlangt und gege-ben; der Bauer borgt noch Geld dazu, verspricht Zinsen, und außerdem wieder eineEntschädigung in Früchten. Beim Ablauf des erhaltenen Ausstands wiederholt sichein ähnliches Verfahren, und so geht es fort, bis der Schuldner bei Aufstellung derdurch die Zinsen hochangewachsenen Schlußrechnung sich ganz in den Händen seinesjüdischen Gläubigers befindet. Dann geht es aus die Immobilien. Durch notarielleoder gerichtliche Urkunden weiß der Jude sich Hypothek zu verschaffen; die Subha-statiou wird veranlaßt, und der Schuldner an den Bettelstab gebracht. Viele Grund-besitzungen sollen aus diese Weise in die Hände der Juden gekommen, viele Land-leute verarmt, Juden dagegen, welche noch vor zehn Jahren den Packen durch dasLand trugen, Besitzer ansehnlicher Güter geworden sein. Öfters soll es sich heraus-gestellt haben, daß durch theilweise Einbehaltung des Capitals, wucherische Zinsen,sinmlirte Acte, Verkäufe auf Wiederverkauf, Aufdringen von Waaren und Lebens-mitteln, der Schuldner ungewöhnlich bedrückt und in größere Schulden gestürzt wor-den, als der jüdische Gläubiger rechtmäßig zu fodern gehabt hätte."

Ebenso lauten die Berichte der Oberprocuratoren zu Koblenz und zu Trier.Der letztere sagt: „Auf dem Lande sind die Juden in der Regel die Banquiers derLandleute, indem sie auch die unbedeutendsten Vorschüsse machen, lange Termine ge-statten und sich nicht mehr als die gesetzlichen Zinsen versprechen lassen, dabei aberihren Vortheil dadurch erreichen, daß sie sich Früchte, Wein u. dgl. als eineNeben-schenkung geben lassen, welche weder auf Zinsen noch auf Capital angerechnet wird.Der Detailhandel mit Specereiwaaren und Victualien ist fast ausschließend in ihrenHänden, der dadurch ebenfalls zum Wuchergeschäft wird, daß die Juden auch hier-für den Abnehmern Ausstand gestatten, für diesen Ausstand aber Lieferungen neh-men, die nicht in Anrechnung gebracht werden. Die Noth der Landleute wird im-mer benutzt, um ein Geschäft mit denselben zu machen oder eine bestehende Foderungzu vergrößern. Der Landmann, der nicht zahlen kann, geht auf alle Bedingungendes Juden ein, um die gerichtliche Einklagung einer Foderung zu beseitigen; er machtAbschlagslieferungen, Abschlagszahlungen ohne Quittung, kauft Waaren, die er garnicht brauchen kann, zu hohen Preisen, läßt sich baare Zuschüsse zu der frühernSchuld geben, wenn er auch kein Geld nöthig hat, verkauft seine Ernte vor derZeit und ohne daß er den Preis zu übersehen im Stande ist, um den andringendenJuden augenblicklich zu beschwichtigen. Dieser verfolgt aber sein Ziel unermüdlich,gelangt zu einer Hypothekenverschreibung oder gar zu einem freiwilligen Urtheil, undist am Ende durch die Subhastation im Besitz des Vermögens des Landmanns, ohnedaß dieser weiß, wie er dazu gekommen ist. Im Landgerichtsbezirk Saarbrücken er-nähren die in den kleinern Städten und Dörfern wohnenden Juden sich nur vomKleinhandel. Kein einziger treibt ein bürgerliches Gewerbe, welches körperliche An-strengung erfodert, und wenn etwa ein Jude seinen Acker selbst bebaut, so geschiehtes durch Taglöhner oder Knechte. Ihre meisten Geschäfte bestehen im Viehhandel,im Verpachten von Vieh, Verkauf von Waaren und„ Lebensrnitteln und im Dar-lehnsverkehr. Sie verfahren mit einer unglaublichen Ämsigkeit und Betriebsamkeit,um die Gelegenheit zu erlauern, wo ein Geschäft zu machen ist. Sie laufen uner-müdet von Dorf zu Dorf, von Haus zu Haus, kundschaften alle Verhältnisse aus.Wo sie erfahren, daß ein Bauer durch seine Umstände veranlaßt werden kann, ir-gend etwas zu kaufen oder zu verkaufen, so hängen sie sich sogleich an ihn und bie-ten ihm ihre Dienste an. Der vermögende Landmann, der ohnehin eine größereGeschäftskenntniß und Erfahrung besitzt, findet leicht die Mittel, den Juden zu rech-ter Zeit zu befriedigen, und dadurch jeder fernern wucherlichen Behandlung zu ent-