354 Die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Deutschland.
versagen konnten. Wir mußten uns überzeugen, daß je mehr wir anfingen, die Ju-den von dem hergebrachten Druck zu erlösen, um so mehr auch die gesellschaftlicheScheidewand von selbst wegfiel, die noch unsere Vater festhalten zu müssen glaubten.Da wir uns gestehen mußten, daß nach und nach ein großer Theil der jüdischenBevölkerung uns an geistiger und sittlicher Bildurg nichts mehr nachgab, so würdenwir uns vor uns selbst herabgesetzt haben, hätten wir nicht allmälig gelernt, wenig-stens diese Gebildeten auch wirklich als Unsersgleichen zu behandeln. Wenn wir da-bei auch gewisser Eigenthümlichkeiten des jüdischen Stammcharakters halber ein kleinesAber nicht immer ganz zu überwinden vermochten, so mußten wir andererseits zu-gleich eingestehen, daß es manche Tugenden gebe, in welchen in der Regel die jü-dische Bevölkerung entschieden der christlichen vorleuchtet. Wol kann man auch nichtleugnen, daß zu der größer« gesellschaftlichen Gleichstellung der Juden in gebildetenKreisen die wachsende Gleichgültigkeit in religiösen Dingen ebenfalls beitrug, obschonman sich irren würde, wollte man die Gleichstellung nur, oder auch nur vorwiegendaus dieser Ursache erklären.
Die gegenwärtig in politischen Dingen entscheidende Mehrheit ist demnach vorn.Verdacht des Judenhasses sicherlich freizusprechen, vielmehr könnte man ihr eher vonder andern Seite den Vorwurf machen wollen, daß sie einen an und für sich rich-tigen Grundsatz zu rücksichtslos durchführen wolle, daß sie namentlich über mehreBeziehungen in der Judenfrage hinwegsehe, die darum nicht an Wichtigkeit verlieren,weil die höhergebildeten Stände nicht darunter zu leiden haben. Daß es aber wirk-lich solche Beziehungen gibt, dafür liefern gerade die Judenverfolgungen, wie sie inder neuesten Zeit wiederkehrten, einen nicht zu übersehenden Beweis. Es wäresicherlich sehr ungerecht, diese Verfolgungen einzig und allein der Roheit des christ-lichen Landvolks in die Schuhe schieben zu wollen. Soviel Roheit auch dabei zuTage kommt, so darf gewiß nicht in Abrede gestellt werden, daß die wucherliche Be-drückung und Aussaugung des Landvolks durch die Juden hauptsächlich den Grimmbei jenem aufstachelt. Nachdem in Rheinpreußen unter französischer Herrschaft dievöllige Gleichstellung der Juden mit den Christen durch den „6oäs dlspolson" un-bedingt ausgesprochen war, so wurde doch durch die vielfältigen Klagen über denWucher der Juden schon im Jahr 1808 ein kaiserliches Decret hervorgerufen, wel-ches alle Schuldfoderungen der Juden sehr beschränkenden Bestimmungen unterwarf,das den Juden verbot, Dienstboten oder Lohnleuten auf Pfand zu leihen, das ihnenuntersagte, Geräthschasten, Werkzeuge und Kleidungsstücke von Arbeitsleuten, Tage-löhnern und Dienstboten anzunehmen, das ferner die Freizügigkeit beschränkte, insbe-sondere aber die Besugniß der Juden zum Handel und kaufmännischen Verkehr vonder Lösung jährlich zu erneuernder Moralitätspatente abhängig machte. Das De-cret war nur provisorisch auf zehn Jahre erlassen. Allein im Jahre 1818 erklärte dieJmmediat-Justizcommission zu Köln, daß die Juden noch jetzt demselben Schacher-geist ergeben wären, daß sie durch ihren Wucher den Wohlstand der ländlichen Be-völkerung aufs äußerste gefährdeten. Im Jahr 1826 wollten die rheinischen Ständedas Decret sogar auf die ganze Provinz ausgedehnt wissen. Auch die in den letztenJahren angestellten Ermittelungen, namentlich die Äußerungen der Landrärhe undFriedensrichter, die aus eigener Wahrnehmung urtheilten, ergaben, daß der verderb-liche Einfluß der Juden auf die niedern Classen der Bevölkerung noch immer fort-bestehe. Die Regierung zu Aachen bemerkte, daß selbst die reichern Juden unterdem Deckmantel eines ehrlichen Erwerbs oft eine Schar von Schacherjuden zurFührung eines systematischen Wucherhandels zu Gebote hätten. Die Generalprocu-ratur zu Köln äußerte: „Die Juden treiben in der Regel Handel mit Vieh oderWaaren und befassen sich nur selten mit einem Handwerk oder der Landwirthschast-Ihre Geschäfte pflegen sie nur klein (im Umherziehen mit abgetragenen Kleidern,Lumpen und altem Eisen) anzufangen. Bei angewachsenen Mitteln wird dieses Ge-schäft ausgedehnt auf Fleisch, Ellenwaaren und andere Artikel, bis sie allmälig zugrößer« Gegenständen übergehen; vorzüglich aber finden sie ihre Rechnung bei den