Die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Deutschland. 359
muffen, und eben dies war es, woran sich die Engherzigkeit des christlichen Krämer-geistes stieß. Treffend sagte hierüber der Minister des Innern: „Wäre die bürger-liche, die geistige und moralische Veredlung des Judenvolks, die der Gesetzesentwurfbeabsichtigt, wirklich nichts als der kosmopolitische Traum eines gutmüthigen Men-schenfreundes, wie unsere Gegner sich zu bereden suchen, wären die Juden wirklichso tief, so unrettbar gesunken, daß weder die Belohnungen noch die Strafen, diewir ihnen bieten, sie aus ihrem Judenthum herauszureißen vermöchten, so würdenjene Liberalen uns recht gern ein so unschuldiges Phantasiespiel„gönnen. Wenn nurihr Gewerbe nicht Noth litte, so würden diese Patrioten alles Übrige vertrauensvollder Regierung anheimgeben. Wenn nur die Städte den Juden verschlossen würden,so möchten sie dann auf dem platten Lande nach Belieben schachern und wuchern,nach Herzenslust an dem Mark des Landes saugen, ihr Vieh den Bauern in dieStälle stellen und ernten, wo sie nicht gesäet haben! Die einfältigen Bauern undTaglöhner da draußen möchten dann selbst zusehen, wie sie sich dieser ungebetenenGäste erwehren! Was man unverzeihlich findet, das ist, daß der Gesetzesentwurfnicht, wie das Gesetz von 1809, dem Juden die freie Wahl zwischen Schacher undordentlichem Erwerb gestattet, daß er ihn veranlaßt, den letztem dem Schacher vor-zuziehen, daß er ihm dazu moralische, intellektuelle und politische Hülfsmittel bietet."Und in der That, gerade Die, welche Furcht vor Überflügelung durch die Juden inHandel und Gewerbe fühlten, bildeten einzig die Opposition von Bedeutung. Derrohe, zähnefletschende Judenhaß ließ sich nur in Einer Stimme hören, die keinenAnklang fand. Außerdem war es vornämlich nur noch ein Grund, aus welchemmehrfach die Räthlichkeit der Gleichstellung der Juden mit den Christen in Zweifelgezogen wurde, nämlich: ihre nationale Sonderthümlichkeit, insbesondere ihre Aner-kennung des Talmud und ihr Festhalten an Sitten und Gebräuchen, welche einerVerschmelzung mit der eingeborenen Bevölkerung schlechthin im Wege stehen. In-dessen überwand die Kammer dieses Bedenken, und alle Veränderungen, welche derGesetzesentwurf erfuhr, gingen nur aus der ängstlichen Fürsorge für die Interessendes christlichen Handels- und Gewerbsstandes hervor. Bemerkenswerth gegenüber denneuesten ständischen Verhandlungen in Preußen sind namentlich die beiden Punkte,daß in Würtemberg weder von Seiten der Regierung noch von Seiten der Ständedaran gedacht wurde, den Standpunkt des christlichen Staats geltend zu machen(weshalb man denn wol auch an der Gestaltung der Anlegung eigener Judencolonienkeinen Anstand nahm), daß aber auch weder Regierung noch Stände einer vollstän-digen Emancipation der Juden das Wort redeten; vielmehr mußten sich die Juden, ab-gesehen von ihrer in der Verfassungsurkunde begründeten Ausschließung von denstaatsbürgerlichen Wahlrechten, verschiedene Beschränkungen in ihren bürgerlichenRechten gefallen lassen. Freilich darf man hierbei nicht unerwähnt lassen, daß diebei den Ständeversammlungen von 1833, 1836 und 1845 eingereichten Bitten derJuden um Wegräumung der noch auf ihnen lastenden rechtlichen Benachtheilungenzwar von der ersten Kammer abgewiesen, dagegen von der Abgeordnetenkammer ineinseitiger Adresse an die Regierung gebracht wurden.
Die Verhältnisse der Juden in Preußen seit dem Edict von 1812 bis zum Vereinigten
Landtage von 1817.
Seitdem wurden nun auch in vier andern deutschen Staaten die Verhältnisseder Juden durch ausführlichere Gesetze gelungen geregelt: in Sachsen-Weimar undKurhessen 1833, im Königreich Sachsen 1838, in Hannover 1842. In den beidenletzten: Staaten erhielten sie nur sehr dürftige Einräumungen. Die Weimarische Ge-setzgebung hält ungefähr mit der würtembergischen gleichen Schritt; nur das kurhes-sische Gesetz wagte es, die Juden mit Ausnahme Derer, welche den Nothhandeltreiben, den Christen vollkommen gleichzustellen. Hatten nun aber die bisher ange-führten gesetzgeberischen Verhandlungen schon mehr oder weniger ein weitverbreitetesInteresse erregt, so mußte dies noch in viel höherm Grade geschehen, als 1847 dem