Band 
Erster Band.
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397
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Die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Deutschland. 397

Gerade in diesem Punkte sind nun die bei Gelegenheit der preußischen Gesetzgebungvon 1847 zu Tage gebrachten Erfahrungen vom größten Gewicht, weil es sich hiervon der Judenschast eines großen Staats, und zwar von einer alle Bildungsphasenan sich darstellenden jüdischen Bevölkerung handelte. Vor Allem ist es wichtig, daßaus den Beilagen der Denkschrift der Regierung erhellt, wie die jüdische Bevölkerunggerade in den Landestheilen, in welchen sie schon bisher in geordneter» und freiernVerhältnissen lebte, im Jahre 1847 bedeutende Fortschritte in Bildung und Gesittungzeigte. Ze unfehlbarer dies von den Landcstheilen anzunehmen ist, in welchen dasEdict von 1812 zur Ausführung kam, um so mehr wird man auch (in Übereinstim-mung mit zwei preußischen Regierungen und der Abtheilung der Ständecurie) derAnsicht sein müssen, daß auch in Posen der unleugbare Fortschritt in den gesell-schaftlichen und sittlichen Zuständen der Juden nicht den in der Verordnung von1833 enthaltenen Beschränkungen, sondern allein der freiern Bewegung zuzuschreibenist, welche die Verordnung den Juden im bürgerlichen Leben einräumte, sowie denBestimmungen, welche in den Juden Selbstgefühl und Liebe zum Vaterlande zu er-wecken geeignet waren. Mit Recht berief sich das Abtheilungsgutachten hierfür aufdie Erfahrung, daß, wie überhaupt die Civilisation der Staatsbürger mit der Frei-sinnigkeit der Gesetzgebung Hand in Hand gehe, auch die Juden da auf einer allge-mein höher» Bildungsstufe stehen, wo sie einer humanem Gesetzgebung sich erfreuen,und in denjenigen Landestheilen am wenigsten von ihren christlichen Mitbürgern sichunterscheiden, wo sie die Gesetzgebung den letztem am nächsten gestellt habe. In derThat erkannte es aber die Regierung in ihrer Denkschrift selbst an, daß auch inPosen sich die Zahl derjenigen Juden, welche sich nützlichen Handwerken, der Fabri-kation und dem stehenden Handel zuwenden, erheblich vergrößert habe, die äußereSitte unter denselben um Vieles würdiger, die weltliche Erziehung der Kinder besser,und das Bestreben, die nationale Eigenthümlichkeit abzulegen, sichtbarer gewordensei. Diese Angabe war um so wichtiger, als die große Anzahl nicht naturalisirterJuden in Posen meist ohne Vermögen ist, und früher in so gedrückten und traurigenVerhältnissen lebte, daß auch die dürftigste Volksbildung und Erziehung nicht statt-finden konnte. Die an ihnen erzielte Wirkung war daher selbst für die Herrencurieso auffallend, daß sie, obgleich sie die posener Juden denen der übrigen Monarchienicht gleichstellen zu dürfen glaubte, doch jedenfalls für die Naturalisirten die Gleich-stellung beantragte und zugleich Erleichterung und Vermehrung der Wege zur Na-turalisation verlangte. In Posen befanden sich aber allein fast zwei Fünftel der ge-sammten jüdischen Bevölkerung des preußischen Staats; von den übrigen drei Fünftelnlebte die beiweitem überwiegende Mehrzahl theils unter dem Edict von 1812, theilsunter der noch freisinnigern französischen Gesetzgebung. Es war daher der Schlußwol erlaubt, daß, wenn schon die frühern mehr oder minder freisinnigen Gesetzgebun-gen im Allgemeinen so günstig auf die gesellschaftliche Hebung der Juden gewirkthätten, es endlich Zeit sein dürfte, auch den letzten Schritt zu thun. Namentlichwurde den Juden der Provinz Preußen das Zeugniß gegeben, daß sie in städtischenÄmtern und in der Stellung von Stadtverordneten ihre Pflichten stets treu undgewissenhaft erfüllt hätten und besonders bei Aufrufen zur Wohlthätigkeit nie dieLetzten gewesen wären. Ähnliches wurde von andern Provinzen bezeugt. Auch wur-den die Tugenden der Nüchternheit, Sparsamkeit, des Mitleidens für Arme undKranke, der Heilighaltung der Familienbande und Anderes hervorgehoben, in denensich die Juden vielfach vor den Christen auszeichnen. Treffend sagte der Abgeord-nete Fürst Reuß: „Wenn wir einem intelligenten Manne helfen wollen, daß er mitseinem Vermögen etwas Tüchtiges unternehme, werden wir dann wohlthun, ihmdiese Mittel groschenweise zukommen zu lassen, oder werden wir ihm Das, was wirchm zuwenden wollen, nicht vielmehr im Capital geben, damit er es anlegen undseinen Hausstand fest gründen könne? Ich glaube, es waltet kein Zweifel ob, daßder letztere Weg der richtigere ist. Derselbe Fall liegt hier mit den Juden vor.-wir wollen ihnen das Capital vollkommener bürgerlicher Freiheit durch die Eman»