Die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Deutschland. 403
anzunehmen, daß auch die Erlernung des Feldbaus vorerst für den Juden mit Schwie-rigkeiten verknüpft sei, weil er ihn nicht, wie der christliche Bauernsohn, von Kin-desbeinen auf lerne, weil überdies dazu schon ein gewisses Capital gehöre, woranes der überwiegenden Mehrzahl der Juden fehle. Will man recht und billig urthei-len, so muß man. daher nicht die Juden anklagen, daß sie in zu geringer Anzahlzu Landbau und Handwerken übergehen, sondern man muß sich verwundern, daßes schon in dem Maße geschehen, wie es bereits der Fall ist. Man muß dabeiwohl bebenken, daß ihnen daneben mit wenigen Ausnahmen fast in ganz Deutsch-land bis jetzt alle höher» Erwerbszweige verschlossen geblieben sind, welche auch demNichtbegüterten, wenn es ihm an Talent nicht fehlt, ein einträgliches und ehrenvollesAuskommen versprechen. Daß es aber den Juden eben an Talent nicht fehle, daßsie sogar anstelliger und gewandter seien als Andere, das ist ja die ewige Klageund die feige Furcht ihrer Feinde.
Noch weniger glücklich ist die preußische Regierung in Auffindung der Gründe,welche die Unfähigkeit der Juden zum Ablassen vom Handel erklären sollen. Sienennt die Sabbathfeier und die Speiseverbote. Es wird erlaubt sein, sich hiergegenauf das Zeugniß der preußischen Militärverwaltung zu berufen. Dabei ist zu be-merken, daß es sich hier vorzugsweise um die niedere Schicht der jüdischen Bevölke-rung handelt, indem bisher in Preußen (mit Ausnahme der Zeit der Freiheitskriege)den Juden Offiziersstellen nicht eingeräumt wurden. „Was die Erfahrungen", heißtes in dem Berichte, „über den Einfluß der Religionsgebräuche der Juden auf den Mili-tärdienst, also das Halten der Sabbathe und Festtage, ihre Ritualgesetze und Cere-monialvorschriften betrifft, so gehen die Urtheile der Generalcommandos hierüber ganzübereinstimmend dahin, daß hieraus kein Nachtheil für den Dienst entstanden sei."Nirgend ist religiöser Reibung gedacht. Beim zweiten, vierten und siebenten Armee-corps ist vielmehr noch insbesondere bemerkt, daß die jüdischen Festtage, Gebräucheund Religisnsbcgriffe den Ansoderungen des Dienstes stets willig nachgesetzt sind.Das Generalcommando des fünften Armeecorps hebt hervor, wie die jüdischen Sol-daten sich ganz der Lebensweise ihrer christlichen Kameraden hingegeben, und beimsechsten Armeecorps wird speciell erwähnt, wie die jüdischen Gebräuche selbst beimStubendienst und den Menagewirthschaften keine Störung verursacht hätten. Bereitsmehrfach haben auch jüdische Rabbiner in öffentlichen Schriften auszuführen gesucht, daßnach der jüdischen Lehre die Ritualgesetze im weitesten Umfange denjenigen Pflichtennachstanden, welche der Staat den Juden auferlege, und hiermit stimmt das vonorthodoxen Rabbinern aus Posen erfoderte Gutachten überein, wonach dem vomStaate als Pflicht gefederten Kriegsdienste keine religiösen Hindernisse entgegenstehen.
Indessen spricht sich jenes orthodoxe Gutachten auch dabin aus, daß, wenngleichbei dem gesetzlich gesoderten Kriegsdienst die Religionsgrundsätze und Ritualgesetze keinHinderniß abgäben, diese vielmehr ohne Beeinträchtigung des Gewissens der Pflicht ge-gen den Staat nachstanden, dies dennoch beim freiwilligen Eintritt sich anders verhalte.Es will hieraus hervorgehen, daß es die Juden überhaupt gegen ihr Gewissen halten,Collisionen gegen ihre Religionsvorschriften aus eigenem Entschlüsse und freier Wahlherbeizuführen, und dies scheint allerdings für die Behauptung der preußischen Regie-rung zu sprechen. Allein abgesehen davon, daß trotz dieses Bedenkens orthodoxer Rab-biner gleichwol sehr viele Juden, und gewiß nicht die schlimmsten, aus freiem Entschlußsich dem Landbau und den Handwerken, besonders aber, wo es möglich war, idea-lern Erwerbszweigen zugewandt haben, ohne daß sie ihr Gewissen zu beleidigen fürch-teten, so dürfte denn doch der Gegensatz, den die preußische Regierung zwischen Han-del und Handwerk in Beziehung aus die Sabbathfeier annimmt, an und für sich sehrgeflissentlich herbeigezogen sein. Es wird zugestanden, daß die Strenge der Sabbath-ftier die Juden niemals abgehalten habe, mit Erfolg das HandelSgewerbe zu treiben.Nun wohl! dann wird sie dieselben auch von andern Gewerben nicht abhalten; odermit andern Worten: wenn die Juden schwer dazu kommen, vom Handel zum Acker-