17
Die Schweiz.
wieder ins Ausland gehen. Der individuelle Verbrauch an Colonialwaaren — nament-lich 5 Pfund Zucker und 4 Pfund Kaffee auf den Kopf — wäre also 4 Francs30 Centimes.- Ferner: für 6 Millionen Getränke; für 6—6/ Millionen Lebensbe-dürfnisse verschiedener Art, darunter nicht weniger als 36000 Centner Cichorienkaffeeund, trotz des beträchtlichen Erzeugnisses bei noch stärkerm Verbrauche, einige tau-send Centner Honig. Noch bedeutender als die Einfuhr von Victualien verschiedenerArt ist die von Fabrikaten, unter welchen die Waaren in Wolle, Leinen, Baumwolleund Seide allein über 90 Millionen Francs betragen. Den gesammten Werth derEinfuhrartikel für den innern Verbrauch, für den auf etwa 300000 Centner ge-schätzten Transit, sowie für den Entrepothandel berechnete man auf 250 MillionenFrancs, oder 108 Francs auf den Kopf. Hiernach würde die allgemeine Einfuhr fastein Viertel der französischen und ebenso der englischen betragen, da sich im Jahre1840 die erstere aus 1105, die letztere au/1075 Millionen Francs belaufen hatte.Über die Ausfuhr liegen minder genaue Daten vor. Ihre wichtigsten Artikel sind:Vieh, Käse, Holz, vor allem Seide- und Baumwollenwaaren.
Fassen wir den auswärtigen Handel der Schweiz mit einzelnen Staaten oderStaatenvereinen ins Auge, so kommt vor allem derjenige mit den Ländern des Deut-sehen Zollvereins in Betracht. Die Einfuhr aus diesen Ländern hatte im Jahre 1840einen Werth von nahe 90 Millionen Francs, darunter für mehr als 23 MillionenWollcnwaaren, für 12/ Millionen Taback, für nahe 12 Millionen Getreide. DieAusfuhr dahin betrug nahe 73 Millionen, darunter für 27/2 Millionen Seiden-waaren, für mehr als 12 Millionen rohe Seide, für mehr als 13 Millionen Baum»wollcnwaaren. Der allgemeine Handelsverkehr der Schweiz mit dem Zollverein er-gab einen Werth von 161,781000 Francs. Was sodann den speciellen Handel be-trifft, so hatte die Einfuhr von Producten des Zollvereins zum innern Verbrauche inder Schweiz einen Werth von 40 Millionen, die Ausfuhr schweizerischer Productezum Verbrauche im Zollvereine einen Werth von 18 Millionen Francs, wonach alsodie Schweiz an die Zollvereinsstaaten 22 Millionen zu zahlen hätte. Ähnlich sinddie Verhältnisse zur östreichischen Monarchie, da die Einfuhr in die Schweiz auf mehrals 46 Millionen, die Ausfuhr nach Ostreich auf nicht ganz 5 Millionen Francs. geschätzt wird. Aus Frankreich wurden im Jahre 1840 an landwirthschaftlichenund industriellen Producten eingeführt für 35,658000 Francs, sowie an Colonial-und andern durch das französische Gebiet transitirenden fremden Waaren für 55,194000.Die Ausfuhr von Schweizerproducten für den Verbrauch in Frankreich betrug 20/Millionen, die für den Transit durch Frankreich 49,560000 Francs. Der allgemeineHandel hatte also einen Werth von 160,912000 Francs. Vom gesammten Transitdurch französisches Gebiet kam mehr als ein Drittel auf die Schweiz. Diese Datenbestätigen zur Genüge die schon ausgesprochene Behauptung, wie tiefe Wunden diegroßen Nachbarstaaten sich selbst schlagen würden, wenn eine blödsinnige Politik sichgelüsten ließe, mit außerordentlichen Maßregeln der Sperre und der Hemmung desVerkehrs gegen die Schweiz vorzuschreiten. Für den überseeischen Absatz sind Nord-amerika und Brasilien sowie die Levante die wichtigsten Märkte für den schweize-rischen Handel, für dessen Sicherstellung und Regulirung die Eidgenossenschaft durchConsulate schon lange aus genügendere Weise gesorgt hat, als dies von Seite derdeutschen Staaten im Interesse des auswärtigen Verkehrs geschehen ist. Der Ge°sammtwerth des auswärtigen Handels der Schweiz ist 450 Millionen Francs, wobeinatürlich der nicht unbedeutende Schleichhandel außer Berücksichtigung bleiben mußte.Die individuelle Rate beträgt 180 —191 Francs; diejenige in Frankreich 71, inPreußen 40, in Östreich 16, in Belgien 107, in Baden 67. Die Schweiz hatalso unter allen Staaten des europäischen Festlandes den verhältnißmäßig stärkstenauswärtigen Handel.
Diese merkwürdigen Erfolge hat das auf allen Seiten von Mauthen und Zoll-linien Umringte Land unter der Herrschaft vollständiger Handelsfreiheit, oder wieDie Gegenwart, IV. 2