Die Schweiz.
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für Straßen-, Brücken- und Wasserbauten, über welche, soweit ihre Erhaltung voneidgenössischem Interesse ist, der Bund die Oberaufsicht übt (Bundesverfassung Art.35), belauft sich auf etwas über vier Millionen Francs; auf 1725 Francs für je1000 Einwohner, oder auf etwa ein Fünftel der gesummten Staatseinnahme. AuCantonalstraßen hat die Schweiz jetzt 3000 Kilometer, beinahe 1 Kilometer auf 10Kilometer Oberfläche, sodaß sie kaum hinter dem mit Straßen sehr reichlich versehenenOberitalien zurücksteht. Nach der Bestimmung der Bundesverfassung (Art. 33 — 35)ist jetzt das Postwesen im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft vom Bunde über-nommen, und die Cantone sind für Abtretung des Postregals entschädigt worden.Eine lebhafte Dampfschiffahrt wird auf allen beträchtlichern Schweizerseen betrieben.Dagegen sind alle beabsichtigten größer» Unternehmungen von Eisenbahnbauten andem frühern Mangel einer kräftigen Centralgewalt, an cantonaler Eifersucht und ander Unvereinbarkeit widersprechender Ansichten gescheitert, sodaß bis jetzt nur die vierStunden lange Strecke zwischen Zürich und Baden im Aargau zu Stande gekom-men ist. Diese scheinbare Versäumniß im Vergleich mit andern Staaten könnteindessen der Schweiz noch zum Vortheil gereichen, wenn erst die von einem Schweizerim Auslande erfundene neue, einfachere und zweckmäßigere Methode für den Bauund die Benutzung von Eisenbahnen über höhere Eebirgszüge sich bewährt hat.
Eine Beseitigung der im Gewicht- und Maßsystem herrschenden Verwirrungwurde schon angebahnt durch das zunächst von 12 Ständen abgeschlossene und imJahre 1836 für eidgenössisch erklärte Concordat, wodurch mit Berücksichtigung desfranzösischen Systems das Pfund auf ein halbes Kilogramm, der Fuß auf dreiDecimeter festgesetzt ist. Auf der Grundlage dieses Concordats ist die Einführungeines gleichen Maßes und Gewichts für die ganze Eidgenossenschaft von Bundes-wegen in Aussicht gestellt (Bundesverfassung Art. 37). Schwieriger wird es sein,der Verwirrung im Münzwesen zu steuern, da das Interesse der westlichen Schweizmehr für den französischen, das der nördlichen mehr für den deutschen Münzfuß ist.Doch ist schon viel gewonnen, daß fortan das Münzregal nur dem Bunde zusteht,daß die Münzprägung durch die Cantone aufhört und einzig vom Bunde ausgeht(Bundesverfassung Art. 36). Der Bedarf an Münzen für den schweizerischen Ver-kehr wird von Bernoulli auf etwa 139hr Millionen Francs geschätzt. Sehr bemer-kenswerth ist, daß in der Schweiz, welche doch eine so bedeutende Handelsgröße er-reicht hat, in viel stärkerm Maße als in andern Staaten mit geringerm Verkehr,die Geschäfte fast nur in baarem Gelde abgemacht werden. Es gibt nur unbedeu-tende Staatsschulden und keine inländischen Staatspapiere auf Inhaber, ebenso wenignoch eigentliches Papiergeld. Auch das Institut der öffentlichen Banken gehört erstder neuern Zeit an, und ist noch nicht sehr entwickelt. Solche Banken bestehen na-mentlich in Zürich, St.-Gallen, Freiburg, Basel-Stadt (seit 1813); sodann eine Can-tonalbank in Bern, eine in Lausanne (seit 1816), und eine Hypothekenbank in Basel-Land (seit 1849), die gute Erfolge verspricht. Ihre Wirksamkeit ist jedoch nichtbedeutend, und die Gesammtsumme der Bankzettel, die sie in den Verkehr werfen,nicht beträchtlich. Unter diesen Umständen bewahrte sich die Schweiz um so leichtervor den zahllosen Nachtheilen des Papierwuchers, des Börsenspiels und anderer ge-wagter Speculationen in Papieren: nur in einigem Umfange kommen sie in Genf vor.Auf der andern Seite ist nicht zu verkennen, daß in einem Lande, wo der im Durch-schnitt I V-betragende Zinsfuß von Geldcapitalien immer noch höher ist als derreine Ertrag des Grundbesitzes, eine Vermehrung der Circulationsmittel durch vor-sichtige und mäßige Ausgabe eines hinlänglich gedeckten Papiergeldes, und hiernacheine allmälige Herabsetzung des Zinsfußes vielmehr zum Vortheile als zum Nachtheilegereichen würde. Doch läßt sich auch in dieser Beziehung wie hinsichtlich der Eisen-bahnen bemerken, daß durch eine scheinbare Versäumniß noch durchaus nichts ver-loren ist. Denn auch das Bank- und Geldsystem geht nach allen Anzeichen einerwesentlichen Reform entgegen. Vielleicht ist es der Schweiz vorbehalten, die selbst
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