Die Schweiz. 37
streitung der dringendsten Militairkräfte bei eidgenössischen Aufgeboten, baar in derBundeskasse liegen. Wie seht das ganze Zollwesen zur Bundessache geworden ist,so hat sich auch der Bund für außerordentliche Umstände das Recht der Erhebunghöherer als der gegenwärtig festgesetzten Zölle vorbehalten. Dagegen hat die eidge-nössische Centralgewalt nicht das Recht einer sonstigen außerordentlichen Besteuerung,wie sie den projcctirten deutschen Rcichsbehörden in der von der Nationalversamm-lung zu Frankfurt beschlossenen Reichsverfassung zugedacht ist, rmd unter den inDeutschland vorliegenden Verhältnissen auch zweckmäßigerweise zukommen müßte.
In Folge der neuen Bundesverfassung hat sich das eidgenössische Budget be-trächtlich vergrößern müssen; hauptsächlich aber nur darum, weil jetzt der Bund dieganze Zoll- und Postverwaltung übernommen, und dafür den einzelnen Cantonen dieentsprechende Entschädigung zu leisten hat. Nach dem Voranschläge für 1849, derindessen für die Zukunft keinen sichern Maßstab gibt, weil darin noch vom Son--derbundskriege her manche außerordentliche Einnahmen und Ausgaben erscheinen unddie neuen Zoll- und Postgesetze erst vor kurzem in Wirksamkeit getreten sind, ist dieEinnahme zu 4,777708 Schweizerfranken und die Ausgabe zu 4,822524 ange-schlagen. Der Rohertrag der Zölle für das letzte Quartal 1849 ist zu 800000Schweizersranken geschätzt, die Kosten der Zollverwaltung zu 98750, und die denCantonen zu leistenden Entschädigungen zu 425000. ^
Für die Finanzen der Cantone ist eine Hauptquelle der reine Ertrag der Staats-güter, der sich für die 12 Hauptcantone auf 4,116185 Francs belauft und zu einKnsehr beträchtlichen Theile aus Zinsen von Activcapitalien besteht. Handänderungs-abgaben, darunter Erbgebühren, sind in 10 Cantonen, namentlich in Waadt undGenf eingeführt, und werfen etwa 1,400000 Francs ab. Eigentliche Grundsteuernals Staatssteuern kommen nur selten, hauptsächlich in Waadt, vor. Sie betrugen,selbst mit Hinzurechnung der im bernischen Jura noch bestandenen, jetzt aber aufge-'hobenen Grundsteuer kaum eine Million Francs. Wichtiger dagegen sind die vonLiegenschaften, Capitalien und Erwerb erhobenen Vermögens- und Einkommen-steuern, wie sie schon lange in Zürich, Basel-Stadt, Glarus, St.-Gallen und einigenandern Cantonen üblich waren, und neuerdings in Bern, Schwyz, Freiburg undandern Cantonen eingeführt sind. Sie ertrugen schon vor dieser Einführung, inVerbindung mit den in mehren Cantonen vorkommenden Gewerbe- und Wirthschafts-patenten, etwa 1,850000 Francs. Progressive Steuern hat die Schweiz noch zur Zeitnicht, außer in einigen Cantonen, wo für gewisse Zweige des Einkommens 'eine unbe-deutende stufenweise Steigerung der Steuersätze stattfindet. Das Salzmonopol wirftden Cantonen, trotz dem verhältnißmäßig niedrigen Salzpreise, immer noch eine Summevon, 3,041250 Francs ab, und bildet für den Kopf einen Betrag von 1 Franc22 Centimes. Zölle, Weg- und Brückengelder, sodann Consumozölle, namentlich aufGetränke und zum Theil auf Taback, ergaben bis zu den neuesten bundesgesetzlichenVeränderungen ein Einkommen von 4'/, Millionen Francs; sodann Posten und Di-ligencen einen Reinertrag von 1'/, Million, bei einem Rohertrag von 7'/- MillionenFrancs. Endlich ist noch der Betrag verschiedener geringerer Abgaben, als Gerichts-sportel, die jedoch nicht überall in die Staatskassen fließen, Stempel, Militairpflicht-ersatz, Hunde- und Jagdsteuer, Bußgelder und früher Schießpulververkaus, im Gan-zen zu 1'/, Millionen Francs anzuschlagen.
Zur Deckung des durch den Sonderbundskrieg veranlaßten außerordentlichenAufwands hat die Eidgenossenschaft zu Ende 1847 eine von 1849 — 58 rückzahl-bare, sünfprocentige Anleihe von 3,300000 Schweizerfranken aufgenommen, und da-gegen zur Sicherheit des Anlehns dem eidgenössischen Kriegsfonds zugehörige Hype-thekar-Schuldtitel als Faustpfand hinterlegt. Dies ist die einzige eidgenössische Schuld,welche jetzt noch besteht. Auch unter den Cantonen haben nur wenige eine Staats-schuld von geringem Betrage, darunter Tessin und Basel-Stadt, wo aber für schnelleTilgung gesorgt ist. In andern Cantonen, welche Staatsschulden hatten, sind die-selben bereits völlig getilgt. Im Ganzen mag sich der Betrag her Cankonalschülden