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Vierter Band.
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958 Die Schweiz.

schweizerischen Ultramontanen Partei ergriffen. Sie hatten die Stande des Sondcr-bundes zum Widerstände gegen die verfassungsmäßige Bundesbehörde aufgereizt; siehatten ihnen selbst unentgeltlich Kanonen, Gewehre und Munition zukommen lassen;sie hatten sie mit Geld unterstützt und ihnen zur Leitung der militairischen Operatio-nen Offiziere zugesandt. Um so verletzender für das schweizerische Volksgcfühl, undzugleich um so erfolgloser mußte eine weitere am 22. Jan. 1848 von Ostreich,Frankreich und Preußen übergebene Note sein, worin die Räumung der von deneidgenössischen Truppen kaum erst besetzten Sonderbundscantone verlangt und aber-mals jene willkürliche, dem Geiste wie dem Buchstaben der schweizerischen Bundes-acte in gleicher Weise zuwiderlaufende Behauptung wiederholt wurde: „daß keineVeränderung in der Bundesacte gültig gemacht werden könne, es sei denn unter ein-stimmiger Genehmigung aller Staaten, welche den Bund bilden." Überhaupt rich-teten sich jetzt vorzugsweise die eifrigen Bemühungen der Diplomatie auf die Ver-hinderung einer Bundesrevision zur Herstellung eines in sich kräftigen schweizerischenBundesstaats. Von neuem begannen zu solchem Zwecke die diplomatischen Unter-handlungen und Sendungen. Eine besondere Thätigkeit in dieser Richtung entfalteteder preußische Bevollmächtigte, derselbe General von Radowitz, der nicht lange nach-her die Unhaltbarkeit des Deutschen Staatenbundcs von 1815 zu verkünden, und dessenUmwandlung in einen Bundesstaat nach octroyirtcm preußischen Zuschnitte zu befür-worten hatte.

Es gereicht der Schweiz zur Ehre, daß sie sich durch alle Hindernisse, die manihr in den Weg zu werfen suchte, nicht abschrecken ließ, und die gegen sie gerichte-ten Drohungen der Großmächte dadurch beantwortete, daß unverzüglich die einleiten-den Maßregeln zur Bundesrevision beschlossen wurden. Doch schien zu Anfang 1848in der Schweiz selbst noch kein sehr starker Glaube an eine baldige durchgreifendeBundesreform vorhanden. Auch war die Niederlage der Politik der Großmächte inden schweizerischen Angelegenheiten so vollständig, um leicht voraussehen zu lassen,daß sie neue Anstrengungen zur Durchsetzung ihrer Zwecke machen, und keine Ge-legenheit zur Rache an der kleinen Schweiz, die ihnen im Gefühl ihres guten Rechtsso erfolgreich Trotz geboten, versäumen würden. Aber die höhere Gerechtigkeit derWeltgeschichte intervenirte in verhängnißvollem Augenblicke zu Gunsten des schweize-rischen Volks, und machte die beabsichtigten Interventionen einer abgenützten Politikzu Schanden. Plötzlich und unerwartet, wenngleich durch die Thorheit und denDünkel der Machthaber schon lange vorbereitet, brach im Februar die Revolutionüber Frankreich herein. Die Ausdauer der Schweizer in der Abwehr aller offenenund heimlichen Angriffe aus ihre Freiheit und Unabhängigkeit, andererseits der völligeBankrott, den die auswärtige Politik der französischen Regierung gerade in denschweizerischen Angelegenheiten erlitten — Beides hatte mit dazu beigetragen, dieWurzeln der Dynastie Orleans zu lockern, sodaß sie bei dem ersten innern Sturmerettungslos zusammenbrechen mußte. Bald loderte auch in allen Nachbarstaaten dieFlamme der Empörung auf, und in Mitte der allgemeinen Verwirrung rings um-her war es der so lange als Sitz der Anarchie verschrienen Schweiz durch ein wun-derbares Geschick vergönnt, in ungestörter Ruhe, in gemessener Ordnung das Werkihrer politischen Wiedergeburt zu vollenden.

Schon am 17. Febr. 1848, unmittelbar nach dem Schlüsse der Tagsatzung,hatte eine von dieser ernannte Bundesrevisionscommission ihre Arbeiten begonnen;schon am 20. Apr. konnte der Entwurf der neuen Bundesverfassung veröffentlichtund den Cantoncn zur Begutachtung vorgelegt werden. Unter allerdings weit gün-stigern Umständen kam man also in der Schweiz binnen zwei Monaten ungefähr zudem Punkte, zu dem die deutsche Nationalversammlung, bis zur Vollendung derersten Lesung ihres Reichsverfassungsentwurfs, erst nach etwa acht Monaten gelangte.Die große Mehrheit der Cantone erklärte sofort ihre Zustimmung, vorbehaltlich einerAbstimmung durch das Volk: nur im Canton Frciburg wurde eine solche Volks-abstimmung nicht beschlossen. Hiernach trat die Tagsatzung am 15. Mai zusammen,