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Vierter Band.
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Die Schweiz.

und am 27. Juni war der Entwurf durchberathen und konnte zur Abstimmungvorgelegt werden. Wie die Mehrheit der Stände, so erklärte sich die große Mehr-heit der schweizerischen Bevölkerung für die Annahme. Zwar überwog in einigenkleinern, und zumal katholischen Cantone» die Zahl der Verwerfenden. Da aberschon früher der allein zum Ziele führende Grundsatz geltend gemacht war, daß dieneue Verfassung als angenommen zu betrachten sei, sobald sich eine Mehrheit vonStänden, die zugleich die Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung vertrete, dafürerklärt habe, so konnte schon am 12. Sept. die feierliche Verkündung erfolgen.

Bei den Berathungen der Tagsatzung vom 15. Mai bis 27. Juni trat, im oftsehr augenfälligen Gegensatze zu den Verhandlungen der deutschen Reichsversamm-lung, jener in einem freien öffentlichen Leben schon lange entwickelte praktische Sinndes schweizerischen Volks zu Tage, der sich an das unter den einmal vorliegendenUmständen Ausführbare hast, ohne in doctrinairer Principienreiterei die Konsequen-zen allgemeiner Grundsätze bis zu einer unerreichbaren Spitze zu treiben. Man ge-langte, obwyl auch in der Schweiz vielfache Sonderinteressen bunt sich durchkreuzten,durch weise Verbindung von durchgreifender Entschiedenheit in Gegenständen von all-gemeiner Wichtigkeit, von Mäßigung und Schonung in Dingen von untergeordneterBedeutung, zu einer Bundesverfassung, wodurch aller schädliche Particularismus ver-nichtet und gleichwol nicht verletzend in die Eigenthümlichkeit des besondern Staaten-lebens eingegriffen wurde. Wenn also der Entwurf der deutschen Reichsverfassungin manchen, zumal in seinen grundrechtlichen Bestimmungen, mehr den Foderungender reinen Vernunft entsprach, so war dagegen der schweizerische Entwurf den Fode-rungen der praktischen Vernunft desto gemäßer. Um so eher aber wurde dieser zurThatsache des öffentlichen Lebens, während jener vorerst nur Theorie und Buch-stabe geblieben ist.

Nur Bern und Genf stimmten für Berufung eines besondern Verfassungsraths,welcher den dem Volke zur Abstimmung vorzulegenden Entwurf ausarbeiten sollte.Die Mehrheit der Stände dagegen (19/r Stimmen) erklärte sich für das Eintretender Tagsatzung in den Entwurf der Revisionscommission, das unter den vorliegendenUmständen schneller zum Ziele führte. Wie in Deutschland, so kamen sehr bald auchin der Schweiz die von Schaffhausen vertretenen Vorzüge der einheitlichen vor dercollcgialischen NegierungsfvrM zur Sprache. Allein man entschied sich für die letz-tere, da man trotz Allem, was sich von theoretischem Standpunkte aus für die „ein-heitliche Spitze" sagen ließ, sehr leicht einsah, daß durch jeweilige Vertretung mehrerKantone in der höchsten Executivbehörde die Vollziehung und Vollziehbarkeit der Bun-desgesetze und Bundesbeschlüsse nur um so besser gesichert sei. Hätte man einenPräsidenten an die Spitze gestellt, er wäre doch stets der Bürger eines besondern,wenn auch vielleicht des mächtigsten Cantons geblieben, und bei der seit Jahrhun-derten bestandenen Cantonalsouverainekät und Cantonaleifersucht würde sich geradedie einheitliche Regierung als die schwächere erwiesen haben. Was für den nord-amerikanischen Bundesstaat zweckmäßig, war es wenigstens jetzt noch nicht für denschweizerischen. Man entschied sich also für ein Directorium, aber freilich mit nurvollziehender Gewalt, ohne Theilnahme an der Gesetzgebung und mit Verantwort-lichkeit eines jeden seiner Mitglieder.

Die einmal historisch gewordene und nicht sofort zu beseitigende politische Selb-ständigkeit und Selbstthätigkeit der Einzelcantone wurde von vornherein anerkannt,und das Einkammersystem in dem Sinne, daß nur eine einzige, von den Majoritätender einzelnen Wahlkreise ernannte Nationalversammlung sofort und unbedingt gültigeBeschlüsse fassen könne, ward also kaum von irgend einer Seite her befürwortet.Selbst diejenigen Cantone, die für ein Einkammersystem stimmten (sechs Stimmen),wollten doch der Mehrheit der Cantone ein Veto gegen die Beschlüsse des National-raths eingeräumt, und hiernach dem Particularismus noch größere Concessionen ge-macht wissen. Dies hätte aber nur zu tausendfachen Verzögerungen und weitschwei-figen Verhandlungen geführt. Man zog es also vor, den Einzelcantonen sogleich