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Vierter Band.
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584 Preußen zur Zeit seiner Nationalversammlung.

allgemein und so erklärlich war. Jemehr man nun begriff, daß am Ende Derjenigeentscheiden werde, der die Macht in Händen habe, destomehr mußte, je nach demStandpunkte, den Einen daran liegen, die Macht der Krone nicht zu schwächen, denAndern, die Macht der Versammlung zu stärken. Darauf war denn auch augen-scheinlich das Streben der Nadicalen gerichtet, die souveraine Machtvollkommenheitder Versammlung außer Frage zu stellen: hiermit würde sich, meinte man, die phy- lfische Macht von selbst finden. An alle diese Fragen hatte das Ministerium vorhernicht gedacht, oder es mochte daran nicht denken; denn ein Mittelweg war nicht denk- ^bar, so lange man mit Menschen und ihren Leidenschaften zu rechnen hatte. »

Die Unklarheit des Ministeriums über die staatsrechtliche Stellung der Versamm-lung zeigte sich bereits am 30. Mai bei der Debatte über die Geschäftsordnung. IEin Mitglied der Linken, Otto (Trier), wollte, daß man der Commission zur Entwer-fung der Geschäftsordnung den Standpunkt verzeichne, auf welchem die Versammlungstehe. „Der Standpunkt unserer Nationalversammlung", sagte er, „ist kein ande-rer, als daß wir, nicht aus einer gesetzlichen Entwickelung der Dinge, sondern lediglichaus der Revolution hervorgegangen, berufen sind, ein neues Band der Liebe unddes Vertrauens um Krone und Volk zu schlingen, und dem Lande Ruhe und Ord-nung wiederzugeben. Ich glaube, daß dies eine so wichtige Aufgabe ist, daß unsereVersammlung nicht eher geschloffen werden kann, als bis das Werk vollendet ist.

Ich mache deshalb den Antrag, daß die Commission als ersten Paragraph aufstellt:

Die Nationalversammlung wird nicht eher geschlossen, als bis das Staatsgrundgesetz ,,mit Berücksichtigung der socialen Fragen vollständig vollendet ist." Das war inder That das Wesentlichste. Hätte die Regierung die Unauflösbarkeit der National-versammlung anerkannt, so hatte diese eine mächtige Basis gewonnen. Camphausenfühlte die ganze Gefahr dieses Antrags: er ergriff das Wort, um den Standpunkt derRegierung zu bezeichnen. „Das am 29. März gebildete Staatsministerium", sagte er,

„ist bald nach einer Begebenheit zusammengetreten, deren hohe Bedeutung es nicht ver-kannt hat und nicht verkennt. Diese Begebenheit gehört zu den wesentlichsten mitwirken-den Ursachen der Umgestaltung unserer innern Staatsverfassung. Wir stehen am Ein-gänge derselben, und der Weg vor uns ist weit: dies erkennt die Regierung an. Keines-wegs aber haben wir die Lage so aufgefaßt, als sei durch diese Begebenheit einevollständige Umwälzung eingetreten, als sei die ganze Verfassung unsers Staats um-geworfen worden, als habe alles Vorhandene aufgehört, rechtlich zu bestehen, alsmüßten alle Zustände rechtlich neubegründet werden. Im Gegentheil!" Nun setzteCamphausen auseinander, wie das Ministerium es von Anfang an als eine Frageseiner Existenz angesehen, daß der Vereinigte Landtag zusammentrete, um aus derbestehenden Verfassung in die neue überzugehen, ohne das Band abzuschneiden, wel-ches das Alte an das Neue knüpfe. Der Landtag habe das Wahlgesetz gemacht.Man habe dann von der Regierung verlangt, daß sie das indirecte Wahlsystem indas directe verwandeln solle: sie habe nicht nachgegeben, sie habe keine Dictatur aus-üben können oder wollen. „Auf Grund dieses Wahlgesetzes sind Sie hier", fuhrer fort, „mit der Vollmacht, mit der Krone eine für die Zukunft hoffentlich dauerndeVerfassung zu vereinbaren. Wenn nun hiernach über die staatsrechtliche Kompetenzdieser Versammlung keine Zweifel obwalten können, so halte ich es andererseits fürgänzlich überflüssig, über die Grenzen ihrer Befugnisse in eine ängstliche oder sorg-fältige Untersuchung einzugehen. Weniger erhält die Versammlung ihren Einflußund ihre Macht aus den rechtlichen Befugnissen, die ihr zustehen, als sie aus ihreneigenen Handlungen, aus der Art und Form ihrer Berathungen, aus der Form unddem Inhalt ihrer Beschlüsse hervorgehen wird. In dieser Beziehung ist die Ver-sammlung nicht unabhängig von der öffentlichen Meinung des ganzen Landes, undinsofern sie diese Meinung für sich hat, wird sie an Macht gewinnen und sie erhal-ten. Daß ihre Macht eine große sei, erhellt schon, wenn man erwägt, welches großeUnglück es sein würde, wenn der Zweck ihrer Berufung unerfüllt bliebe. Es gehtdaraus hervor, daß alle Theile das höchste Interesse haben, daß der Zweck der Der-