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Vierter Band.
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594 Preußen zur Zeit seiner Nationalversammlung.

Die Majorität ließ dies indessen nicht zu, indem sie daran erinnerte, daß Jacobyselbst und Mehre seiner Partei in ihren Reden den Antrag als ein unzertrennbaresGanzes hingestellt hätten. Vom Parteistandpunkt betrachtet, mochte dieses Argumentschlagend scheinen, in der That aber enthielt der Antrag zwei Fragen, die logischsehr wohl zu trennen waren. Auf den Bänken der Linken erhob sich darüber großeAufregung: man klagte die Rechte der Tyrannei an. Der Beschluß war aber ge-faßt: der Jacoby'sche Antrag kam »«zertrennt zur Abstimmung und wurde bei na-mentlichem Aufruf mit 262 gegen 53 Stimmen verworfen. 48 Mitglieder der Lin-ken, welche für den zweiten Theil stimmen wollten, enthielten sich der Abstimmung,weil der Antrag auf Theilung der Frage nicht durchgegangen war. Hiernach wurdeBloem's Antrag zur Frage gestellt; derselbe war, wie schon erwähnt, dem zweitenTheile des Jacoby'schen ähnlich, unterschied sich jedoch dadurch von ihm, daß er denTadel gegen das preußische Ministerium nicht ausdrücklich aussprach. Auch hierentstand wieder Streit hinsichtlich der Theilung, indem Bloem verlangte, da der Ja-coby'sche Antrag verworfen, so müsse der letzte Theil seines Amendements, worin eshieß, daß die Versammlung sich jeder Kritik des Beschlusses enthalte, getrennt zurAbstimmung gelangen. Abermals verweigerte, die Majorität die Theilung und verwarfdas Amendement mit 240 gegen 36 Stimmen; 38 von der äußersten Linken stimm-ten, der Konsequenz gemäß, nicht mit. Das Resultat, ohne ein Sieg für das Mi-nisterium zu sein, blieb eine Niederlage für die äußerste Linke, welche bei ihren Prin-cipiensragen nur auf 60 Stimmen und, selbst wenn sie einige Concessionen machte,nur auf 100 Stimmen zählen durste. Dem Ministerium schien es aber nunmehrnicht rakhsam, diese Principienfragen von neuem anzuregen, denn es bestand nichtmehr, wie früher, aus der Adresse. Am 18. Juli nämlich erstattete die Adreßcom-mission, an welche bekanntlich der Adreßentwurf wieder zurückgegangen war, ihrenBericht dahin ab, daß sie vorschlug, von der Adresse abzustehen. Der Ministerprä-sident von Auerswald erklärte sich damit einverstanden, aus Gründen der Zweckmä-ßigkeit, wie er sagte, um nämlich nicht von neuem in den Fortgang der Geschäftehindernd einzugreifen. Von der Linken riefen Stimmen: „zweimalige Cabinetsfrage";darauf beschränkte sich aber diesmal ihre Opposition, und die Versammlung ließ dieAdresse fallen.

Das Gesetz über Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes; der Beschluß für Abschaffungder Todesstrafe; Einverständnis des Justizministers.

Nach und nach gingen die eingebrachten Gesetzentwürfe aus den Commissionenhervor; Ende Juli begann denn auch die Versammlung mit der Berathung dieserGesetze. Das erste betraf die Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes in Criminal-und fiscalischen Untersuchungssachen, ein wichtiges Gesetz, insofern es den seit demMärz zur Geltung gekommenen Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz zur Wahr-heit machen sollte. Im Gesetzentwürfe war das Princip freilich nur zum Theil an-erkannt, indem er den eximirten Gerichtsstand für das Militair und für die Univer-sitätsangehörigen beibehielt. Selbst in der Versammlung (Sitzung vom 28. Juli)vermochten die Stimmen, welche auch diese Ausnahmen beseitigt wünschten, nichtdurchzudringen: sie scheiterten an dem Formalismus der Juristen, welche meinten, dieBestimmungen dafür gehörten in das Disciplinargesetz für die Armee'und in dieakademischen Reformgesetze. Die betreffenden Paragraphen, welche die Commissionübereinstimmend mit dem Regierungsentwurfe angenommen, gingen mit einer Majo-rität von, nur wenigen (3) Stimmen durch. Das erste wichtige Gesetz der Natio-nalversammlung entsprach somit keineswegs den Erwartungen, welche selbst die Be-sonnenen, aber Gegner des Kastenwesens, an sie gestellt hatten. Ein zweites Gesetz,aus der Initiative des Abgeordneten Lisiccki hervorgegangen, nämlich die Abschaffungder Todesstrafe betreffend, kam in den Sitzungen vom 1., 4. und 8. Aug. zur Ver-handlung. Die Commission hatte den Antrag mit 5 gegen 3 Stimmen befürwortet,