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Preußen zur Zeit seiner Nationalversammlung.
Dieser Antrag hatte nichts Nachtheiliges für das Ministerium: er erkannte proviso-risch die Organisation an und verlangte nur eine definitive Gesetzgebung darüber.
Die Versammlung erschien umsomehr zu diesem Verlangen berechtigt, als die Kostentiefes durchaus neuen Instituts, im Betrage von einer Million, im alten Budgetnicht veranlagt waren, und mithin der Controle unterlagen, welche die Versammlungüber das neue Budget auszuüben hatte. Statt dieses einfache Verhältniß aufzufas-sen, behauptete Kühlwetter, daß das Institut selbst gar kein neues, daß es die altePolizei nur in bürgerlicher Kleidung darstelle, wonach das Ministerium auch ohneGesetz berechtigt gewesen, die Sache auszuführen. Das war aber unrichtig. Diefrühern Polizeibeamten waren nach wie vor im Dienst; die Schutzmänner bildeten !
ein neues Corps mit einem neuen Budget. Ein Ministerium, das stets sich ein Ikonstitutionelles, verantwortliches nannte, nahm zur Sophistik seine Zuflucht, um zu Izeigen, wie es nach Belieben neue bewaffnete Corps schaffen könne, unter dem Vor-geben, daß die Anstellung der Executivbeamten lediglich Sache der Verwaltung sei. ,Die äußerste Rechte unterstützte die Minister in diesen Ansichten, und die Majorität,nachdem das Ministerium der Frage diese schroffe Wendung eines Competenzstreitsgegeben, konnte nicht für den Antrag stimmen, wenn sie das Ministerium nicht stür-zen wollte. Eine merkwürdige Situation! Während die Versammlung soeben erst >bei dem Ministerium warnende Erlasse an dessen Untergebene beantragte, sprach sieihm jetzt das Recht zu, auf dem Verwaltungswege neue Institute auf öffentlicheKosten einzuführen! Das Schwanken zwischen den Extremen des Constitutionalismusund des Polizeistaats eröffnete für die Versammlung keine günstigen Ausfichten indie Zukunft.
Die Rechtsverwirrung in Folge der Staatsumwälzung; der Exceß vorn 21. August, der
ministerielle Entwurf eines Tumult- und Versammlungsgesetzes; das Gesetz zum »
Schutze der persönlichen Freiheit, die Parteien und das Verhalten der ^
Minister zur Majorität. !
Während das Ministerium bemüht war, die Mittel der Executivgewalt nachallen Seiten hin zu vermehren oder neu zu beleben, geschah so gut wie nichts, dieGesetzgebung, deren strenge Ausführung diese gestärkte Executivgewalt überwachen !sollte, auch den neuen, freiern Verhältnissen des Staats anzupassen. Als Folge da-von gab sich kund, daß das Volk in völliger Unwissenheit darüber lebte, welche Rechtees besaß und in welchem Umfange es seine Freiheit auszubeuten berechtigt war. Somußte es denn geschehen, daß die Grenzen des Gesetzes oft überschritten wurden, daßdie Massen unbegrenzte Freiheit verlangten, und die Diener des Gesetzes doch nachden alten Gesetzen straften. Daher fortwährende Erbitterung der Regierten gegendie Regierenden, fortwährend Haß und Mistrauen gegen das Bestehende. Daß dieRegierung eine unweise Politik befolgte, begriffen alle Besonnenen, deren Stimmen aberverhallten. Seit fünf Monaten waren Presse, Clubs und Versammlungen freigegeben.
Don dem Bevormundungssystem war man zu dem System fast unbegrenzter Freiheilübergegangen; das Ministerium aber hatte noch nicht die Zeit gefunden, Gesetze aus-zuarbeiten, welche den Gebrauch dieser Freiheit möglich machten. Das alte LandrechtFriedrich's des Großen wußte natürlich von diesen Rechten nichts; und so konnteman sehen, daß in einer Zeit, wo das alte System soeben gestürzt worden, Diesem-gen bestraft wurden, die nach den berüchtigten Paragraphen des Land^echts jene Lan-Lesgesetze unehrerbietig tadelten. Und wenn es Richter gab, die es mit ihrem Ge-wissen nicht vereinen konnten, diese alten Gesetze anzuwenden, so mußten doch auchdie gröbsten Excesse unbestraft bleiben! Nur einzelne Individuen traf unter solchenVerhältnissen plötzlich ein mal der Arm des Gesetzes, und sie erlagen dann der ver-alteten Gerichtsprocedur.
Erst neue Unruhen sollten das Ministerium mahnen, daß die Lücken in derGesetzgebung ausgefüllt werden müßten. Am 20. Aug. ward in Charlottenburg beiBerlin ein Verein von demokratisch gesinnten Handwerkern und andern Volks, der