Band 
Fünfter Band.
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222 Die ungarische Revolution im Jahre 1848.

rische Hofkanzlei, welche bisher nach wiener Instruktionen die ungarischen Angelegen-heiten geleitet, solle — so wollte es die königliche Resolution — auch fernerhin alsCassationshof bestehen, und der König behalte sich vor, alle Gnaden, Ernennungenu. s. w. auf dem Wege dieser hohen Behörde zu ertheilen. Die Verwaltung der un-garischen Kameralgüter solle nicht dem ungarischen Finanzministerium untergeordnetsein; ein besonderes Kriegsministerium aber könne gar nicht bewilligt werden u. s. w-Bei dieser Mittheilung gerieth Alles in die größte Ausregung. Batthyäny wollteseine Würde niederlegen, wenn die königliche Resolution nicht sogleich zurückgenom-men werde. Auch der Palatin war über dieses Spiel, welches mit dem kaiserlichenWort und der Nation getrieben ward, aufs höchste entrüstet; derselbe verpfändetesein Ehrenwort: er werde in Wien (wohin er auch alsbald abging) Alles anwen-den, um dem Rechte Geltung zu verschaffen, und so ihm dies nicht gelinge, werdeauch er sein Amt niederlegen. Kossuth bezeichnete die Resolution als daS Werk der„weggejagten Bureaukratie, welche noch ein mal einen ohnmächtigen Versuch zuihrer Erhaltung mache". DaS Haupt dieser Clique sei Erzherzog Ludwig; an dessenSeite stehen Baron Jösika und andere Männer, mit deren Namen er seine Lippennicht besudeln wolle. Die Nation möge den Erfolg der Bemühungen des Palatinabwarten; bleiben diese erfolglos, „dann komme die Verantwortlichkeit der daraushervorgehenden Ereignisse auf das Haupt der Camarilla". Die Resolution war vonZsedenyi, Vicepräses der ungarischen Hofkammer, gegengezeichnet, und Madaraß ver-langte, daß dieser als Landesverräter gerichtet werde. Der Reichstag lehnte es ab)aber das Volk eilte hinweg, um sein Haus zu stürmen und Justiz an ihm zu üben/wovon es jedoch auf das Zureden einiger Deputirten abließ. Man begnügte sich,die königliche Resolution und Zsede'nyi's Bild öffentlich zu verbrennen. Auch in Pesthbrachte die Nachricht von dieser Resolution eine ungeheure Aufregung hervor. DerSicherheitsausschuß selbst stellte sich an die Spitze der Bewegung, indem er in einerfeurigen Proklamation dem Volke erzählte, daß durch neue Hofintriguen alle März-errungenschaften wieder aufs Spiel gesetzt seien; das Volk möge auf Alles vorbereitetund — gerüstet sein. Bisher seien stets nur die Rechte der Dynastien gewahrt wor-den ; es sei endlich Zeit, auch die Rechte des Volks zu wahren und — wenn nöthig— zu erkämpfen. Auch rothe Fahnen wurden sichtbar, und man hörte, wenn auchnur vereinzelt, Eljens für die Republik. In Presburg rüstete das Volk, um nöti-genfalls in Masse bewaffnet nach Wien zu gehen und das Verlangte zu erzwingen-Das wiener Cabinet, mehr durch diese Demonstrationen erschreckt als durchErzherzog Stephan's Gründe überführt, gewährte zum zweiten mal die Foderung derNation. In einer gemischten Sitzung wurde am Abend des 31. März folgendesan den Palatin gerichtete kaiserliche Schreiben verlesen: „In Ansehung des überdie Bildung eines unabhängigen ungarischen Ministeriums abgefaßten, und durch ^Reichsstände mit ihrer Vorstellung vom 23. d. M. meiner königlichen Bekräftigungunterbreiteten Gesetzartikels, wünsche ich den versammelten Neichsständen, in Folg*meiner allerhöchsten Erwiderung vom 28. d. M., zum neuerlichen Beweise meinerväterlichen Absicht, meine königliche Bestätigung mit der entschiedenen Erklärungwissen zu geben, daß im Sinne meiner erwähnten Erwiderung (folgen unbedeutendModifikationen einzelner Paragraphen des betreffenden Gesetzartikels) ich mich veran-laßt fühle, die treuen Reichsstände auszufodern, daß sie auch bis zu jener Zeit, ^die künftige Gesetzgebung mit meinem kaiserlichen Einverständnisse über das Verhä"*niß jener Staatsausgaben, welche die Gesammtmonarchie gemeinschaftlich interessir^?nach gegenseitiger Verständigung erfolgen wird, über die zur Erhaltung meines koniglichen Hofstaats, zur gemeinschaftlichen Diplomatie, sowie zur Erhaltung der vohandenen, zur ungarischen Armee gehörigen Militairkörper nöthigen Kosten Mkünftige Einrcchnung sowie mit meiner Einwilligung provisorische Anordnungen tressmögen. Betreffend endlich das Kriegsministerium, anerkenne ich die Verfügungbetreffs der Verfassung der Landesvertheidigung, sowie betreffs der nach Maßg?der Verhältnisse zu bestimmenden Kriegscontingente als in das Bereich der Gel