Band 
Fünfter Band.
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232 Die ungarische Revolution im Jahre 1848.

Hypothek unserer Kameralgüter, die ihr aus eigenen Mitteln nicht würdet leistenkönnen, und welche euch hiermit zugesichert ist. Das Recht der konstitutionellen Ver-tretung wurde bei euch ebenso wie in Ungarn auf das Volk ausgedehnt, sodaß nichtnur der Adel, sondern auch alle übrigen Einwohner und die Grenzregimenter durchihre Abgeordneten an der gemeinschaftlichen Legislation wie an euern Municipalver-sammlungen theilnehmen, und durch eigenes Mitwirken ihr Wohl fördern können.Bisjetzt hatte der Adel an den öffentlichen Lasten wenig Antheil getragen; von nunan aber ist die gleichmäßige Dertheilung dieser Lasten auf alle Einwohner, ohneStandesunterschied, gesetzlich eingeführt, und auch damit eine drückende Bürde voneuern Schultern genommen."

„Eure Nationalität und Municipalrechte, für welche man euch durch böswilligeGerüchte Besorgnisse einzuflößen versucht, sind durchaus nicht bedroht, ja vielmehrausgedehnt, bekräftigt und sichergestellt worden. Der Gebrauch eurer Mutterspracheist euch in euern Kirchen und Schulen nicht nur für immer gesetzlich gesichert, son-dern auch, statt der bisher üblichen lateinischen Sprache, in den öffentlichen Ver-sammlungen eingeführt worden. Verleumder haben euch den Glauben beibringenwollen, als ob die ungarische Nation eure Sprache zu unterdrücken, oder deren fer-nere Entwickelung zu verhindern beabsichtige. Wir selbst versichern euch, daß dieseBehauptungen ganz falsch sind. Vielmehr findet es Anerkennung, daß ihr der todtenlateinischen Sprache zu entsagen und eure Muttersprache auszubilden und zu ver-breiten bemüht seid. Die Gesetzgebung will euch in diesem Bestreben unterstützen.Eure Pfarrer, denen die Sorge für eure Seelen und die religiöse Erziehung eurerKinder anvertraut, sollen aus Staatskosten gehörig dotirt werden. Seit 800 Jahrenseid ihr mit Ungarn verbunden, und während dieser Zeit hat sich die Legislation stetsmit Achtung gegen eure Nationalität benommen. Wie könnt ihr glauben, daß die-selbe Gesetzgebung, die euch 800 Jahre beschützt, jetzt feindlich gegen eure Mutter-sprache auftreten wolle!"

„Und doch — haben sich bei euch Leute gefunden, welche die Fahne fanatischerVerdächtigung aufpflanzen, welche die Ungarn als eure Feinde darstellen, und durchalle Mittel beide Nationen zu entzweien suchen; Leute, welche diejenigen eurer Mit-bürger, die euch eines Bessern belehren wollen, verfolgten, in ihrer Person* gefährde-ten und die Heimat zu verlassen zwangen. Unser Schmerz über dieses Treibenwird aber noch durch die Besorgniß vermehrt, ob nicht etwa gar der Mann zuiNFührer dieser verbrecherischen Umtriebe sich hergegeben, den wir in euerm Vaterlande-zum Hüter der Ordnung und der Gesetze bestellten; ob nicht er seine Stellung mis-brauchte und, von Parteisucht getrieben, die Leidenschaften noch mehr entflammte,statt die Irregeleiteten eines Bessern zu belehren; ob er nicht sogar, uneingedenk sei"nes Unterthaneneides, sich gegen den Verband mit Ungarn, also gegen die Integritätunserer heiligen Krone und unser königliches Ansehen, Angriffe erlaubte."

„Bisjetzt haben wir in Ungarn und dessen Nebenländern die executive Gewa^im Wege unserer ungarischen Hofkanzlei und unserer königlichen Statthalterei, i"Militairsachen aber durch unsern Hofkriegsrath ausgeübt. Den so erlassenen Befeh"len gehorchten die Bane von Kroatien, Slawonien und Dalmatien, wie sie frühesden auf andern Wegen und in andern Formen erlassenen Befehlen unserer ungari"sehen Behörden zu gehorchen verpflichtet waren, jenachdem die Art und Weise derAusübung uuserer executiven Gewalt durch die Reichstage mit unserer Zustimmungfestgesetzt ward. Auf dem letzten ungarischen Reichstage haben wir nun das Gesttbestätigt, laut welchem unser Vetter, der Erzherzog Stephan, Palatin von Ungarn,während unserer Abwesenheit von Ungarn zu unserm königlichen Statthalter erklärwurde. Als solcher hat derselbe die executive Gewalt auszuüben durch unser glei^zeitig ernanntes ungarisches Ministerium, dem alle bisherigen Befugnisse einerkanzlei, der Statthalterei, der Hoskammer und des Hofkriegsraths zustehen, und demalle Beamten Folge leisten müssen. Trotzdem soll sich der von uns zum Ban unsere