Band 
Fünfter Band.
Seite
262
JPEG-Download
 

262 Die ungarische Revolution im Jahre 1848.

sicher gehalten, daß schon in den letzten Scptembertagen manche Offiziere Jella-chich's ihre Briefe posts reslanle nach Pcsth adresfirten. Jellachich hatte am 28. Sept.von Stuhlweißenburg aus nach Wien gemeldet, daß er am 1. Oct. in Pesih ein-rücken werde. Zugleich mit dieser Frcudenpost erhielt man in Wien auch die Nach"richt von der Ermordung Lamberg's. Durch die Unthat eines wüthenden Volkshau-fens glaubte nun die östreichische Camarilla das Recht, durch Jellachich's vermeint-liche- Eintreffen in der ungarischen Hauptstadt die Macht erlangt zu haben, gegenUngarn den letzten vernichtenden Schlag zu führen. Am 3. Oct. erschien von Schön-brunn aus ein kaiserliches Manifest, das die ungarische Nationalversammlung undihre Beschlüsse aufhob und den Erbfeind Jellachich zum schrankenlosen Alterego desKönigs in Ungarn bestellte. Es hieß in diesem Manifeste: „1) Lösen wir hiermit denReichstag auf, sodaß nach Veröffentlichung dieses Rescripts derselbe sogleich seineSitzungen zu schließen hat. 2) Alle von uns nicht sanctionirten Beschlüsse und Ver-ordnungen erklären wir für ungesetzlich und ungültig. 3) Unterordnen wir dem Ober-befehle unsers Banus hiermit alle in Ungarn und seinen Nebenländern sowie inSiebenbürgen liegenden Truppen, Nationalgarden oder Freicorps. 4) Bis zur Her-stellung des gestörten Friedens wird das Königreich Ungarn dem Kriegsgesetz unter-worfen, daher die Comitats-, Distrikts- und städtischen Congregationen einzustellen.3) Unser Banus wird hiermit als bevollmächtigter Commissar unserer königlichenMajestät abgesendet, und ihm die volle Macht und Wirksamkeit ertheilt, damit er imKreise der vollziehenden Gewalt die Befugnisse ausübe, womit er in den gegenwär-tigen außerordentlichen Umständen als unser Stellvertreter bekleidet ist. In Folgedieser unserer Bevollmächtigung erklären wir, daß Dasjenige, was der Banus ver-ordnen, verfügen, beschließen und befehlen wird, als mit unserer allerhöchsten könig-lichen Macht verordnet u. s. w. anzusehen ist." Damit es dem tragischen Ernstnicht an einem komischen Zuge fehle, war dieses Vernichtungsdecret von einem unga-rischen Minister gegengezeichnet. Die östreichische Camarilla hatte hierzu einen ge-wissen Re'csey, Capitainlieutenant der ungarischen Leibgarde in Wien, bewogen, derfür das Honorar von 16000 Gulden erst seine eigene Ernennung zum Ministerprä-sidenten und dann jenes Manifest unterzeichnete. Gewiß mochte man in Wien denGewaltschritt bereuen, als man vernahm, daß daß königliche Alterego Budapesthnicht erobert, sondern vor den ungarischen Waffen auf der Flucht begriffen sei. Doch— das Loos war geworfen, eine plötzliche Umkehr nicht mehr möglich. Der östrei-chische Kriegsminister Gras Latour sandte den ungarischen Truppen- und Festungs-commandanten den Befehl, sich unbedingt dem Ban zu unterwerfen, widrigenfallssie sich der schwersten Verantwortung aussetzen würden. Aus Böhmen, Mähren,Steiermark u. s. w. wurden Streitkräfte herangezogen, die Jellachich zum Kämpftgegen Ungarn führen sollte. Der Ban sollte mit verstärkter Macht zum zweiten malsein Glück versuchen und sich die Statthalterschaft in Ungarn mit dem Schwerterkämpfen.

So sehr man auch in Ungarn die Schmach jenes Manifestes empfand, suchtedoch die Nationalversammlung immer noch an dem gesetzlichen Boden der von Fer-dinand V. sanctionirten Verfassung festzuhalten. Das Manifest ward zwar der Ver-sammlung nicht officiell zugeschickt, gelangte aber bereits am 6. Oct. zu ihrer Kennt-niß, am folgenden Tage zur Verhandlung. Die Nationalversammlung glaubte „ei"Zeichen der Hochachtung vor dem Könige an den Tag zu legen", wenn sie das M"*rufest als falsch und untergeschoben erkläre. „Wie krank und unbehülflich auch immerder König sein möge, so könne man doch nicht annehmen, als sei Se. Majestät derFähigkeit des selbständigen Denkens so sehr beraubt, daß seine Hand vor der Furchtdes göttlichen Gerichts nicht zurückschrecken sollte bei Unterschreibung eines Manifestesdurch welches er den constitutionellen Bestand seines treuen Ungarlandes unbarmher*zig eben jenem räuberischen Aufrührer zur Beute hinwerfen würde, der jedes Rech <jedes Gesetz und das Ansehen des Königs mit Füßen getreten, der das Land uugewaffneter Hand angegriffen, verheert und gebrandschatzt und das ungarische Ht