Band 
Fünfter Band.
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Niederland und seine Colonien. 431

Maßregel von 1844 entworfen, glücklich durchgeführt und, hierauf gestüht, wäh-lend seiner vierjährigen Finanzverwaltung die Rückstände beseitigt, die Ausfälle be-stritten, die Schuldconversion auf Vortheilhafte Weise vollzogen, die Umprägung deralten Münzen mit großen Opfern nahezu vollendet, das Gleichgewicht zwischen Ein-nahmen und Ausgaben des Staats so ziemlich hergestellt und den öffentlichen Creditdvn neuem befestigt zu haben.

Der Vorschlag des neuen Finanzministers ging auf eine außerordentliche Auf-lage, in Verbindung jedoch mit einer freiwilligen Anleihe von 127 Millionen Gut-gegen nur 3 °/y Zinsen, zur Abwehr jener Auflage, falls die Anleihe glücke,llm diesen Hauptantrag gruppirten sich fünf andere über die Verwendung jener außer-^dentlichen Mittel, nämlich: zur Deckung der Rückstände, zur Ablösung der Schuldan die Handelsgesellschaft, zur Regelung der Federungen des abgetretenen Königs,iur Deckung noch eines außerordentlichen Bedarfs von 35 Millionen für die beidenWachsten Jahre. Der Kampf um diese durchgreifenden Vorlagen in und außerhalbGeneralstaaten ward mit einer in Niederland nicht erhörten Wärme und Leb-haftigkeit geführt. Endlich nach wochenlangen Discussionen nahm die zweite Kam-mer den Antrag mit 32 gegen 25 Stimmen an. Doch brauchte glücklicherweise der^eite Theil des Gesetzes, die Erhebung der außerordentlichen Auflage, nicht ausze-hrt zu werden. Um Dies zu ermöglichen, spannte die Vaterlandsliebe alle Kräfteh hierin vereinten sich nun alle Parteien. Die heftigsten Gegner des GesetzentwurfsAd der außergewöhnlichen Steuer wurden nun die beredtesten Fürsprecher der An-EHe, als des einzigen gesetzlichen Mittels, um jener zu entgehen. Das Finanzgesetzar so am 6. März schon ausgefertigt, und bereits am 28. März waren dreipro-Atige Einschreibungen im Betrage von 117 Millionen Gulden geschehen. Die seh-Aden 10 Millionen wurden vom königlichen Hause angeboten. „Eintracht gibt^acht", das bewährte sich aufs neue, und der loyale Charakter der Altniederländer

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°Nn(e sich nicht verleugnen. Die Befriedigung über diesen Ausgang war allgemein;"^er hob sich wieder die Brust jedes Holländers.

. Die zweite große Finanzmaßregel van Hall's war nun die SchuldumwechselungVerminderung der Zinsen, wobei versuchsweise mit Umwandelung 5-procentigerLeuten in 4-procentiges Papier begonnen ward. Begünstigt durch die richtigeHöhlung des zweiten Termins des belgischen Schuldantheils, wurde sodann die Ver-qll^stlung der 5- und 4V2-procentigen Staatsschulden in 4-procentige Einschreibungenzh .stg bewirkt, und zwar schließlich bei den steigenden Coursen nahezu al pari undtz ^rl bessern Preisen, als man anfänglich gehofft hatte, sodaß man schon für dasfhget von 1846 aus den ganzen Vortheil der Umwechselung rechnen konnte. An-das neue Papier nur zu 94, allmä'lig immer höher, endlich gegentzqv also nur noch mit geringem Verluste, ausgegeben. Ungeachtet durch dieOperation, dann mit Rücksicht auf die Deckung der Rückstände und die Ab-i^hg von 22 Millionen Gulden an die Handelsgesellschaft (zum Vortheil der ost-Geldzuflüffe), sich die Schuldsumme um ungefähr sieben Millionen Guldensch^oßert hatte, war doch auf jene Weise der jährliche Zinsenbetrag der Staats-dri. ^ um 2,600000 Gulden vermindert worden. Dies mußte sofort ein Steigenn deseffecten veranlassen, welches, wie gesagt, früh genug eintrat, um selbst beidrvc .Version dem Staate noch Vortheil zu gewähren. So stiegen z. B. die 2'/,Papiere von 56 bis auf 65. In diesem Steigen der eigenen Staats-tzi^re lag sofort eine erhebliche Entschädigung für den Capitalverlust, welchen dierriqrMler der 3 procentigcn Schuld sich hatten gefallen lassen müssen, und der beidie völlig ausgewogen werden mochte. Doch nicht blos die Staatseffekten, auchih ^^astriepapiere, sowie Boden und Güter stiegen durchgehends im Werthe. DieKu convertirende Schuld hatte 400,251200 Gulden betragen, wovon in-^ Millionen getilgt wurden.

dieser großen Maßregeln erfuhren nicht blos die Finanzen und dermotze Credit, sondern auch der Handel, die Gewerbe, die Unternehmungen für