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Fünfter Band.
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460 Niederland und seine Colonien.

Produkte auf der Rückreise, sowie die Truppentransporte und alle Vortheilhaften Fracht-gegenstände auf der Hinreise. Schon die holländischen Ostindiensahrer gehen häufigleer aus (vielleicht daß sie fortan mehr als bisher in England Frachten nach Ostin-dien suchen), oder frachten dahin für 15 Gulden per Last, d. h. für noch wenigerals die Fracht von London nach Antwerpen kostet, eben weil sie der kostbaren Rück-ladung vergewissert sind. Wie können fremde Rheder unter solchen Umständen sichauch nur einfallen lassen, sich mit ihnen in Wettkampf zu begeben, wenn nicht sonstungewöhnliche Verhältnisse ihnen den Anlaß dazu bieten? In der That, es ist diegroße Frage, ob Großbritannien sich mit einem solchen Parade- oder Scheinliberalis-muö von Seite Hollands zufriedenstellen und darin die Gegenseitigkeit finden wird,welche es für seine wahrhafte Freigebung der Schiffahrt zumal von Holland in Ost"Lndien verlangt. Denn England läßt jetzt in seinen Colonien zu gleichen Zöllen dieErzeugnisse des Mutterlandes wie die fremden ein, ohne Rücksicht auf die Flagge,unter welcher sie zugeführt werden. Holland dagegen hält in seinen überseeischen Be-sitzungen zu Gunsten der heimischen Industrie Differentialzölle von 100 °/o auf diefremden Fabrikate, wären sie selbst unter niederländischer Flagge eingeführt, ausrechtund liefert den ostindischen Colonialhandel in die Hand der Maatschappij.

Bedarf es noch eines Belegs aus der Erfahrung dafür, daß die Abschaffungder differentialen Ausfuhrzölle in Java unter den jetzigen Umständen wenig oder g^nichts ändern wird, so liefert selchen Beleg schon das Ergebniß des belgisch.hollän-dischen Handelsvertrags vom 29. Juli 1846. Aus zwei Artikel dieses Vertragshatte man damals in Belgien große Hoffnungen gestellt, die nicht in Erfüllung gehe"konnten, wie man in Holland recht wohl wußte und mit Befriedigung voraussah'Art. 15 hebt nämlich beinahe den ganzen Ausfuhr-Differentialzoll auf eine Meng^von 8000 Tonnen javaischer Produkte (außer Sapanholz u. s. w.) für die belgiEFlagge aus, gewissermaßen als Entgelt dafür, daß Belgien zu einem ermäßigtensieben Millionen Kilogramme Kaffee u. s. w. aus den holländischen Entrepots mittetbar zuließ. Indessen blieb dieser Artikel ein todter Buchstabe zur Beschämung ^belgischen Minister, weil es, abgesehen von andern Gründen, für einzelne, isolirte fremdHäuser eine reine Unmöglichkeit ist, mit einiger Aussicht auf Erfolg einenkämpf mit der mächtigen, privilegirten Handelsgesellschaft einzugehen. Statt ^8000 Tonnen, bei deren Ausfuhr die belgische Marine der holländischen gesetztgleichgestellt war, hat Belgien von Java direkt eingeführt:

Nach Abschluß des Vertrags j 3-hre 1847 nur 2 Tonnen.

! ,/ „ 1848 „ 886 „

l im Jahre 1843 994 Tonnen.

Vor Abschluß des Vertrags dagegen < „ „ 1844 1492 „

l „ „ 1845 613 „

Mithin hat die vielgepriesene Concession nicht einmal genügt, um die direkte Ei'Mauf jener Hohe zu halten, welche sie erreicht hatte, bevor Holland die Begünstig §erlangte, zu einem ermäßigten Zoll (9,s» Francs per Kilogramm, nur 0,oomehr als bei direkter Einfuhr unter belgischer Flagge) sieben Millionen Kilogra>" ,Kaffee aus seinen nahen europäischen Entrepots in Belgien einzuführen, ungca^jselbst dessen Verbrauch an Javakaffce diese Menge noch erheblich, nämlich uw iMillionen Kilogramme, überstieg. .

Der andere Artikel (17), auf den man in Belgien dir Hoffnung einer i»n>s ^Verschmelzung der Interessen der beiden Königreiche gründete, stellte einAussicht, dem zufolge die belgischen Erzeugnisse nach Entrichtung der Eingangin Holland von dort als „niederländische Produkte" nach den Colonien ausssl ^würden. Der holländisch-britische Vertrag vom 17. März 1824 tritt »an^,jeder unmittelbaren Begünstigung fremder Gcwerbserzcugnisse in den Coloniengegen, welche nicht auch von selbst den britischen Erzeugnissen zugutekomn'ennur durch Nationalisirung der belgischen Erzeugnisse konnte also diese