516 Der preußische Heeresorganismus im Jahre 1856 .
werden dem Einzelnen ungeheuere Opfer auferlegt, die urnsomehr rückwirkend auf dieAllgemeinheit sind, einen je Hähern Aufschwung Handel, Gewerbe und Industrie ge-Wonnen haben. Gibt man dies zu, so mag es auch einleuchten, daß die Federun-gen, die an den Wehrmann in Reih und Glied gemacht werden müssen, für diesenmehr und mehr drückend werden. Die nothwendige militairische Unterordnung deseigenen Willens unter den des Befehlenden muß Dem schwieriger erscheinen, derschon eine gesellschaftliche Selbständigkeit erlangte, wenn letztere auch noch so unbe*deutend war, als Dem, der noch ungebunden und noch nicht auf eigenen Füßen da-stand. Der Gedanke an den zurückgelassenen Na'hrstand, an das vielleicht darbendeWeib und Kind tritt wieder und wieder der Hingebung und Aufopferung entgegen,Welche unentbehrliche Tugenden eines Soldaten sind. Nur ein großartiger national^Aufschwung kann da die Begeisterung geben, die für den Wehrmann hinreicht, dasZurückgelassene ganz zu vergessen. Die neueste Gesetzgebung hat auch die ausg^führten Übelsta'nde ins Auge gefaßt, und namentlich die Berechtigung der von d^Landwehrmännern zurückgelassenen Angehörigen auf eine Unterstützung aus den K^fiten der Commun in bestimmterer Weise geregelt. Noch mochte aber in dieserziehung Manches zu thun übrigbleiben, und in ausgedehntem Verhältnissen ein so^-arisches Eintreten der Allgemeinheit für den Einzelnen, der sein Alles für das Wohder erstem einsetzt, in Erwägung zu ziehen sein. Ferner ist wol zu bedenketob die aus der Landwehr selbst hervorgehenden Offiziere und Unteroffiziere bei d^jetzigen Fechtweise noch die genügende Sach- und Fachroutine mitbringen, deren ^besonders bedarf, um sich in den schwierigen, aus dem Ebendargelegten hervorleuchtenden Verhältnissen Autorität zu verschaffen und zu bewahren. Auch hier möchtedie socialen Zustände der Jetztzeit manches Störende insichtragen.
Während der letzten Jahre sind indessen in den verschiedensten Theilen derarchie Landwehren zu den Fahnen gerufen und gegen innern und äußern Feind ^wendet worden. In Posen, Schleswig und Jütland, der Pfalz und Baden foch/^Landwehren; in Sachsen, Hessen, Thüringen, Frankfurt, in allen Provinzen des erSrien Vaterlandes wurden sie als Garnison- und Besatzungstruppen verwendet. 2^der politischen Wirren, die auf das mannichfaltigste die Gemüther beschäftigen ubeirren mochten, muß die Mitwelt die Bereitwilligkeit achten, mit der im Allgcn^rien zu den Fahnen geeilt wurde. Mit Anerkennung wird von der Willfährigberichtet, mit der Opfer gebracht, Mühseligkeiten getragen, in den Kampf, ja in ^Tod gegangen wurde. Den mit Aufmerksamkeit Beobachtenden haben aber denn§jene Schatten in dem sonst so lichtvollen Bilde nicht entgehen können.
Dem stehenden Heere wird durch die Landwehr für den Krieg eine Verfikung von
174616 Wehrmännern erstenund 175196 „ zweiten
Aufgebots
in Summa 349812 Mann ,
zugeführt, welche Zahl mit der Kriegsstärke des stehenden Heeres dem preußgt.Kriegsheere die Stärke von 575362 Waffen- und gefechtskundigen Männern v ^Da die Landwehr zweiten Aufgebots nicht jenseit der Grenzen verwendet werden ^so bleiben für einen auswärtigen Krieg nur 400166 Mann. Zieht man nur ^Erwägung, daß Preußen 1,-794051 Männer (1848) in dem Alter von 20^^lJahren hat, so ergibt sich, daß freilich im Fall eines auswärtigen Kriegs ein ^
-er Gesammtzahl der Betreffenden zu den Waffen tritt, daß aber doch in der g„t>ereserve, welche sich, wie oben gesagt, durch die Zurückbleibenden bildet, genuv^h-Mittel vorhanden sind, den durch Krankheit, Verwundung und Tod entstehende ^gang zu ergänzen. Anhaltend wird aber jedenfalls eine derartige Anspanner s ^Kräfte nur unter ganz besondern Verhältnissen zu ertragen sein. Solche si" ^ zllvorhanden, wenn es gilt, die höchsten Güter staatlicher Existenz zu wahrenerlangen.