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Der preußische Heeresorganismus im Jahre 185V. 515
häufiger Wechsel verbietet es, bestimmte, auch nur annähernde Zahlen für die mo-wentane Starke anzugeben. Wie durch die abgeschlossenen Militairconventionen mitden Großherzogthümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklcnbu^-Strelih, den Herzog-tümern Braunschweig, Anhalt-Dessau-Köthen und Anhalt-Bernburg eine Verstaurung der Armee gewonnen ist, wird sich unten ergeben.
Als nächster Rückhalt des Heeres bei der Vertheidigung des Vaterlandes dies-Mt und jenseit der Grenzen, wie für den Schuh seiner Gesehe, steht nun die Land-^ehr ersten Aufgebots da. Zu ihr treten alle Diejenigen über, welche ihrer Wehr-Wicht beim stehenden Heere während fünf Jahren (incl. zwei, respective drei JahrReserve) genügt haben. Die Dienstzeit in diesem Aufgebote beträgt sieben volle^ahre. Im Allgemeinen gehören ihm also die Mannschaften vom sünfundzwanzigstenvls zum vollendeten zweiunddreißigsten Lebensjahre an.
Die Landwehr zweiten Aufgebots ist bestimmt, im Kriege die Garnisonen zu^ Erstarken, Festungen zu besehen, und überhaupt im Innern des Landes die militär-ische Polizei aufrechtzuerhalten. Auch diesem Aufgebot gehört der aus dem ersten! ^tretende Landwehrmann sieben Jahre an, sodaß im Allgemeinen Mannschaftenviri dreiunddreißigsten bis zum vollendeten neununddreißigsten Jahre in diesem TheileEs Heeres zusammengefaßt sind. Beide Aufgebote sind in der Regel während desoiedens bis auf die Dauer alljährlich wiederkehrender, aber den Einzelnen immer nurWechselnd treffender Übungen bis auf schwache Stämme von den Fahnen beurlaubt.
lesen Stämmen liegt die Aufsicht über das todte Material der einzelnen Truppen-Leite und dessen Instandhaltung ob. Sie ergänzen sich wie die Mannschaften der^ d^nen bestimmungsmäßig drei Jahre, pflegen aber Capitulationcn auf längere?blt abzuschließen. Die Offiziere der Landwehr gehen bis zum Compagniechef re-'Pective Bataillonscommandeur aus ihr selbst hervor.
Mit dem Institut der Landwehr ist es thunlich geworden, die größtmöglichstekaftanstrengung des Landes bezüglich seiner Nahrhaftigkeit in raschester Zeit undwrt organisch gegliedert ins Leben treten zu lassen. Die gewaltigen Mittel, kraft-M zeitraubenden Anstrengungen, welche ohne dieses Institut jede Verstärkung der.*wee über die durch sie selbst gebotenen Grenzen hinaus mitsichführen würde, sind° durch den Organismus selbst beseitigt. Eine Kriegsbereitschaft ohne Gleichen ist^schaffen, ohne daß die Landeslasten dadurch übermäßig angestrengt würden. AufNuf: Zu den Waffen! tritt das Volk mit seiner Gesammtheit, Jeder in den^ * bestimmt angewiesenen Platz, und gewinnt sich einfach dadurch die ganze Kraft,blche jede Organisation an sich schon insichträgt. Mit den verschiedenen Abstusun-c ^ der Reserve, des ersten und zweiten Aufgebots, ist es aber auch ermöglicht, suc-Bedarf und nach der Abkömmlichkeit der Einzuberufenden, welch letzteredak^ch ""t dem steigenden Alter abnimmt, Verstärkungen eintreten zu lassen, ohneyr? damit neue Aushebungen und deren Ausbildung nothwendig würden. Man hatden Staat in den Stand gesetzt, einmal seine Wehrkräfte in größter Machtvoll-tzj^enheit entwickeln und doch wieder die weiseste Sparsamkeit und Schonung derste?^lnen innehalten zu können. Wie großartig das beredete Institut nun auch da-so dürfen doch die Schattenseiten desselben nicht vergessen werden, welche letztemT^l?"ssomehr steigern möchten, als die bürgerliche Gesetzgebung eine selbständige,^ng Einzelnen verfrüht. Ein Aufruf der Landwehr greift in das innerstet stritt- ^ Nationalwohlstandes. Tausend und aber tausend Arme werden Geschäften^ger ^ ^ "i ihrer Wirksamkeit das Wohlbefinden, ja die Existenz mehr oder we-^gen ^ßer Lebenskreise bedingen. Eine Abwägung der Abkömmlichkeit des Einenivo fij E.des Andern ist nicht zu ermöglichen. Wo möchte sich dafür ein Forum,Urid ^ bieses Arbeitskräfte, wo eine Appellationsinstanz finden? Die Eigenthums-Dreh^^^^rhältnisse, wie sie sich gerade in Preußen gestattet haben, statten diesitz, e'i nachdem sie kaum das stehende Heer verlassen haben, mit einem eigenen Be-nem eigenen Herd, und bald auch mit einer Familie aus. Diesen entzogen,
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