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Fünfter Band.
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534 Der preußische Heeresorganismus im Jahre 1850.

wie wir dies betreffs der Pionnierabtheilung und der Jägerbataillone für diese Trup-pengattungen angaben. Sie sind nach den Nummern der Armeecorps benannt. *)Bon den 16 Compagnien, aus welchen jedes derselben besteht, sind speciell 5 fünfsechspfündigen Fußbatterien, 3 drei zwölfpfündigen Batterien, 3 drei reitenden Bat-terien, 1 einer siebenpfündigen Haubitzbatterie zugetheilt, welche Batterien in Summa96 Geschütze auszuweisen haben. Drei andere Compagnien sind Festungscompagnien;die 16. ist eine Handwerkscompagnie.

Die Infanterie- und Kavallerieregimenter, mit Ausnahme weniger Reserve-Zn-santerieregimenter, sind nun, und zwar in der Regel zu je zwei, in Kavallerie- re-spective Jnfanteriebrigaden formirt, an deren Spitze Obersten oder Generalmajorsder betreffenden Waffen stehen. Die Cavaleriebrigaden umschließen im Allgemeinenimmer ein schweres und ein leichtes Kavallerieregiment. Den Linienbrigaden entspre-chend bilden je sechs Landwehrbataillone eine Landwehrbrigade, die demnach aus sechsZnfanteriebataillonen und sechs Cavalerieschwadronen besteht, und sechs Artillerie-compagnien, sowie die betreffenden Pionnier- und Jä'gerdetachementß an die genanntenWaffengattungen abgibt. In der Landwehrbrigade, die jedesmal unter einem Ober-sten oder Generalmajor der Infanterie oder Artillerie gestellt wird, ist militairischer-seits diejenige Instanz gegeben, welche innerhalb der Brigadebezirke mit der bestiM-mungsgema'ßen Beihülfe der Civilverwaltung in den Departements-Ersatzcommissionendas seitens der Kreis-Ersatzcommissionen vorbereitete Ersatzgescha'ft für die Armeezum Abschluß bringt. Auf diese Weise liefert jede Landwehrbrigade aus ihrem Be-zirk den Bedarf an Recruten für die betreffende Division, respective die Hälfte dessel-ben für die dem Divisionsverbande nicht angehörigen Waffen (Artillerie, PionnierermZager), und leitet die definitive Vertheilung der Ausgehobenen an die einzelnen Waf-

fengattungen und Truppenkörper.

Die Division, diejenige Kategorie, welche zuerst mehre Waffen insichschließt, be-steht aus einer Jnfantenebrigade, einer Cavaleriebrigade und einer Landwehrbrigade.

^ den Brigaden die Znspectionen für jede betreffende Waffe innerhalbder Dwlsion sehen konnte, so ist nunmehr die letztere vorherrschend einmal auf diewirkliche Führung der Truppen, somit also im Frieden auf die Leitung der größerngemeinschaftlichen Übungen hingewiesen, andererseits aber mit der Jnspicirung dereinzelnen Truppen nicht im Sinne der isolirten Waffe, sondern im Interesse einergemeinschaftlichen Verwendung derselben beauftragt. Und sowie hierdurch ein Vor-theil für diese gewonnen ist, so ist gleichzeitig auch den Generalen die Gelegenheitgegeben, sich für eine wirkliche Thätigkeit im Felde, die sie unendlich selten an derSpitze isolirter Waffengattungen sehen wird, auszubilden. Zudem ist in die Händeder Divisionaire die höhere Gerichtsbarkeit, sowie eine revidirende Instanz für dieniedere Gerichtsbarkeit der betreffenden Truppentheile gelegt u. s. w.

An der Spitze der Divisionen stehen Generalmajors oder Generallieutenantsder Infanterie, Cavalerie oder Artillerie, jenachdem ihnen ihre Anciennetä't oder einebesondere Befähigung darauf Anspruch verliehen hat. Die DivisionSstä'be sind aus2 Adjutanten, 2 Divisionsauditeuren und 2 Divisionspredigern zusammengesetzt.Divisionen sowol wie die Brigaden führen, soweit sie nicht der Garde angehören,durch die ganze Armee hindurchgehende Nummern.

Wir sind nunmehr bei der Spitze der ganzen Truppengliederung, dem Armee-corps, angelangt. Wir schritten von der einfachen Form der Compagnie zu dennach und nach sich reicher und mannichfacher gestaltenden Formen fort, bis wir mnach allen Seiten hin selbständige und abgerundete im Armeecorps, als Abschlugdes Ganzen, erreichten. Ein solches umfaßt zwei Divisionen, sodann nach dem Obi-gen 1 Artillerieregiment, 1 Pionnierabtheilung, 1 Jä'gerbataillon **), ferner 1

*) Die weitere Zusammenfassung der Artillerieregimenter in Znspectionen f hInspection.

**) Das Gardecorps umfaßt deren zwei.