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Fünfter Band.
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533
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Der preußische Heeresorganismus im Jahre 1850. 533

Compagnien von 100—150 Mann Stärke bei den Bataillonsstäben. Wenn diegeringen Stammannschaften nur eben hinreichten, um die Motten u. s. w. von demInventarium der Bataillone fernzuhalten, so ist in der neuen Formation das Mittel^övten, sich tüchtige Landwehrunterofsiziere zu bilden, den Offizieren eine bessereschule zu geben, und so sich einen Boden zu schaffen, der auf die eventuell einberu-fene Mannschaft mit dem besten Einfluß wirken könnte.

Die Zusammenfassung der Landwehrbataillone in Regimenter ist nur für denKrieg berechnet und besteht für den Frieden nur nominell. Im Bataillon findenOffiziercorps ihren Abschluß; die ganze Ökonomie erhält ebendaselbst ihre obereVerwaltung. Was aber vor allem dem Dienstbereich der Landwehrbataillone einegroße Bedeutung gibt, ist das Ersatzgeschäft für die Armee. Behufs Vornahmedesselben treten innerhalb jedes Bataillonsbezirks wiederum in jedem Kreise Ersatz-^Mrnisfionen zusammen, bestehend aus dem Commandeur des Landwehrbataillons und.ern Landrath des Kreises als permanenten, einem Infanterie-, einem Cavalerieoffi-^r, zwei ländlichen und zwei städtischen Grundbesitzern als je dreijährig neu zu com-^aridirenden, respective zu wählenden Mitgliedern. Ein Militairarzt ist der Commis-beigeordnet. Diese letztere rectificirt nunmehr die vom Landrath aufgestelltenushebungslisten; sodann geschieht vor ihr die Loosung sämmtlicher Militairpflichtigen^ Bataillonsbezirks, welcher nunmehr die Prüfung des Körper-zustandes, der mo-rschen Qualifikation, der sonstigen persönlichen Verhältnisse aller Betreffenden und^ Vorschlagsweise Bestimmung zur Truppengattung folgt. Eine höhere InstanzyEgulirt wie wir unten sehen werden, gemäß dieser Vorarbeiten, die wirkliche

Aushebung.

3u den Truppen des stehenden Heeres zurückkehrend, gelangen wir zu derjeni-^ Kategorie unter den Truppenkörpern, aus welche von jeher in der preußischenrmee bei den betreffenden Waffen der Hauptaccent gelegt wurde, und deren Be-H Ettiig in gleichem Grade in die neuere Formation mitübertragen worden ist: zum^ bgnnent. Drei, respective zwei Bataillone bilden ein Infanterieregiment, vier Schwa-Evneii ein Cavalerieregiment, 16 Compagnien (in drei Abtheilungen) ein Artillerie-^gtrnent. Im Regimentsverbande finden die Einzelnen das festeste gemeinschaftlicheIn ihm tragen sie dieselben Uniformen und Abzeichen; in ihm vererben die^Egsgeschichtlichen Erinnerungen von Generation auf Generation; in ihm finden dietz?^rcorps ihre feste Begrenzung, innerhalb welcher sowol das Avancement bis zumtzk^offizier sich bewegt, als auch die Ehrenräthe der Subalternoffiziere über diediE . ^ Einzelnen wachen. Das Regiment ist diejenige Instanz, innerhalb derenÖkonomie der Truppentheile, die hier commissarisch geleitet wird, ab-. Die höhern Instanzen sind nur controlirende. Beim Negimentscommandoder Allgemeinen die niedere Militärgerichtsbarkeit. Der Commandeur selbst ist^ ^ hte Vorgesetzte, der auch im Frieden in einem directen persönlich-dienstlichenmit den Offizieren und Mannschaften steht: er verfügt die Versetzungen dervon einer Compagnie zur andern, die Heirathsconsense der Letztem, ihrhohe^uient zu Gefreiten und Unteroffizieren u. dgl. m. Der Geschäftskreis der^Dbern ist zu umfassend, als daß jener directe Verkehr fortdauern könnte,^ben r" ver Spitze eines Regiments steht ein Stabsoffizier. Sein Stab besteht

^*ssarit ^ interpersonal aus einem Adjutanten und einem Rechnungsführer. Diedeh H^eregjmenter führen, soweit sie nicht Garde sind, Nummern von 1—40 nach^cht ^r ihres Bestehens. Die Cavalerieregimenter führen ebenfalls, insofern sie^ *?arde gehören, die Nummern innerhalb ihrer besondern Cavaleriegattung,^Ä^re von 1—8, Dragoner von 1—4, Husaren von 1—12, Ulanen vonass ^lne derselben, sowie mehre Infanterieregimenter, tragen Namen, diedies ^ Aberkennung besonderer Waffenthaten beigelegt wurden, und Abzeichen,. 7 ^. auch äußerlich bekunden; andere haben deutsche und russische Herrscher und" .'Owie verdiente Generale der Armee als Chefs. Die Artillerieregimenter^erchzeitig die Quote der Vertretung ihrer Waffe im Armeecorpsverbande,