536 Der preußische Heeresorganismus im Jahre 1850.
mandos gemeinschaftlich mit den Civilbehörden festgesetzten Mobilmachungsplane.Dieselben enhalten nicht allein bis ins kleinste Detail hinein die Angaben über dieUmwandlungen, welche die Friedensformationen innerhalb des Corps zu erleidenhaben, über die Bildung der Munitions-, Proviant-, Handwerks-, Laboratorien-colonnen, der Feldlazarethe, der Brückentrains, über die Verstärkungen der einzelnenTruppenkörper, die Zutheilung der Trains u. s. w., welche sämmtlich der Kenntnißeines großer» Publicums vorenthalten werden, sondern sie weisen auch genau dieArt und Weise nach, wie jene Neubildungen u. s. w. realisirt werden können. DieKräfte der einzelnen Land- und Stadtdistricte, ihre Leistungsfähigkeit, ihr Pferde-bestand u. s. w., sind dabei genau in Rechnung gezogen worden, und die darin ein-tretenden Veränderungen werden zur Geltung gebracht. .Der seitens des Kriegs-ministeriums zu erlassende Befehl zur Mobilisirung genügt, um dieselbe, gemäß jenerVorarbeitung, auch nach einem Minimum von Zeit, innerhalb der einzelnen Corpsherzustellen.
Dem organischen Fortschritt gemäß, wie wir ihn sich in der Vorführung derverschiedenen Truppenkörper darstellen sahen, wird nun auch deren militairische Aus-bildung geleitet. Nach der Einstellung der Mannschaften im Herbst jedes Jahres*),und ihrer Ausexercierung als Einzelne, beginnen die Übungen innerhalb der Com-pagnien, welchen in verschiedenen Stadien diejenigen im Bataillon, im Regiment, inder Brigade folgen. In jedem Frühherbst werden die Divisionen (in der Regel ohneLandwehr) zusammengezogen; nach einem Turnus von vier oder fünf Jahren dieeinzelnen Armeecorps mit ihrer Landwehr. An die eigentlichen Exercierübungenschließen sich sodann die Manoeuvres nach mehr oder weniger ausgedehnten Sup-Positionen an, sodaß auch hier das Streben nach einer Kriegsbereitschaft festgehal-ten wird.
Das Militairbudget.
Werfen wir nun einen Blick auf den Kostenaufwand, der mit der Erhaltungdes preußischen Heeresorganismus im Frieden verbunden ist. Die Budgets der letz-ten Jahre mochten in dieser Beziehung keinen richtigen Maßstab abgeben. Wir gehendaher auf das Jahr 1847, gewissermaßen als Normaljahr, zurück. Die Modifikationen,welche seitdem für die einzelnen Sätze des Budget erfolgten, sind so unbedeutend ge-wesen, daß sie unbeachtet bleiben können. Der Haupt-Finanzetat für das genannteJahr enthält**) aber:
1) für das Ministerium an Gehalten und zu Geschäftsbedürfnissen 202542 Thaler.
2) für die General-Militairkasse desgleichen. 53176 „
5) Gehalte und Sold der Truppen und aggregirten Offiziere . 9,882202 „
4) Gehalte der Generalität.. 523371 „
5) Gehalte der Adjutanten des Königs. 19346 „
6) Gehalte des Generalstabs .. 157615 „
7) Gehalte der Adjutanten der Generalität. 57528 „
8) Gehalte der Commandanten und Platzmajors. 103466 ,,
9) Gehalte des Jngenieurcorps. 175951 „
10) Gehalte der Artillerieoffiziere in den Plätzen. 31898 „
11) Gehalte der Etappencommandanten. 5257 „
12) Gehalte der Offiziere der Landgendarmerie ***) .... 56755 „
13) zur Naturalverpflegung der Truppen. 3,925871 „
14) zur Bekleidung der Armee . 1,449190
, Latus 16,624168 Thaler-
*) Die Artillerie erhalt auch im Frühjahr Recruten.
*-.> Dleterici's „Mittheilungen des Statistischen Bureau".
) Ist jetzt auf dem Etat des Ministeriums des Innern.