Das Königreich Sachsen. 573
ters) fand durch die städtischen Wahlen Eingang in die Kammer und beherrschtedieselbe nicht selten im Übermaße. Dagegen zeigte sich als eine nicht ungünstigeFolge jenes ständischen Wahlsystems eine fast gänzliche Ausschließung der Staats-diener, wenigstens von der Wahlkammer. Eine eigentlich ministerielle, durch per-sönliche Interessen an die Regierung gefesselte Partei gab es daher beinahe garnicht, ebenso wenig auch jene zweideutige Kategorie der „liberalen Staatsdiener",welche in den süddeutschen Kammern die Opposition zwar äußerlich verstärkten,jedoch innerlich schwächten; dagegen aber wol die Elemente einer unabhängigen Op-position, theils in den Abgeordneten der Ritterschaft, von denen viele eine tüch-tige, wenigstens juristische Bildung mitbrachten, theils in den zahlreichen Gemeinde-beamten und den Advocaten, welche die Städte in die Kammern zu senden pflegten.Wenn gleichwol eine compacte Opposition während der ersten Landtage nicht zustande-kam, so beruhte dies größtentheils in den oben angedeuteten Umständen, der freisin-nigen und reformatorischen Thätigkeit des Ministeriums und den vielfach gespaltenenInteressen der einzelnen Stände. Nur in einem Punkte trafen diese in d/r Regelzusammen, in der Abwehr bureaukratischer Vielregiererei und unberechtigter Übergriffeder Staatsgewalt in die Rechte der Einzelnen oder die Selbstregierung der Korpo-rationen, sowie in der strengen Aufrechterhaltung ständischer Gerechtsame, vornämlichdes Rechts der Controle und der Feststellung des Staatshaushalts. Hier begegnetenund verbanden sich die Vorkämpfer der Aristokratie mit den Wortführern des Bür-gerthums und den Vertretern freierer politischer Grundsätze, während sie in andernFragen häufig ihnen entgegentraten oder höchstens der gebieterisch federnden Zeit Zu-geständnisse machten. Die beiden andern Stände sahen daher ebenso oft, ja öfternoch, sich genöthigt, bei der Regierung eine Stütze gegen die Prätensionen des erstenStandes zu suchen oder ihr eine solche zu gewähren, als mit diesem zusammen dieRegierung zu bekämpfen. Führer der aristokratischen Partei war vom Anfange an inder ersten Kammer Herr vonCarlowitz; in der zweiten waren es die Herren von Mayerund von Thielau. Letztere beiden, insbesondere Herrn von Mayer, sah man öftereine vermittelnde Stellung zwischen den Federungen der Zeit und den Vorrechtenihres eigenen Standes, auch wol eine oppositionelle gegen die Regierung im Sinnefreierer politischer Grundsätze, einnehmen; Herr von Carlowitz erschien fast nur alsVertheidiger bestehender Gerechtsame auf dem Kampfplätze, allerdings aber ebensowolderer der Gesammtheit der Stände als seines eigenen Standes.
Dies war überhaupt der vorwiegende Charakter der Opposition auf den erstenkonstitutionellen Landtagen Sachsens: jeder Stand kämpfte vom Boden seiner Ge-rechtsame und Interessen aus gegen die andern und, wo es nöthig schien, gegen dieRegierung, wobei denn natürlich der erste Stand, die Ritterschaft, als der bisheram meisten bevorrechtete, fast immer die Rolle des sich Vertheidigenden oder Zuge-ständnisse Machenden, die beiden andern Stände dagegen die der Angreifenden spiel-ten. Eigentlich politische Princip, oder Freiheitsfragen wurden nicht leicht ange-regt oder, wenn angeregt, fast nur als Fragen des formellen, positiven Rechts be-handelt. Eine tiefergreifende, principielle Erörterung derselben fand in der nüchter-nen Anschauungsweise und dem juristischen Formensinne der Mehrheit in den Kam-mern einen schwer zu überwindenden Widerstand. Versuche dieser Art kamen dahernuf den ersten konstitutionellen Landtagen, bis zum Zahre 1842, nur selten vor,sieben auch vereinzelt und wirkungslos. Dennoch bildete sich damals schon der Kernlerier Opposition, die, anfangs unscheinbar und machtlos, allmälig wuchs und sichverstärkte, bis sie im Jahre 1842 zum ersten mal entscheidende Triumphe, wenig-stens innerhalb der zweiten Kammer, errang.
Auf dem Landtage 1836 zuerst erschienen zwei Abgeordnete des Voigtlandes,Welche, den enggezogenen Kreis sächsischer Nüchternheit und Genügsamkeit durch-brechend, einen Hauch jenes schwungvollern Liberalismus, wie er aus den süddeut-schen Kümmern herüberwehte, in den Srändesaal zu Dresden mitbrachten. Es warenles Karl Todt, der Bürgermeister des kleinen Städtchens Adorf, und der Advocat