Band 
Fünfter Band.
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Das Königreich Sachsen.

senken und Wurzel treiben zu lassen! Ohnehin waren in Sachsen die Elementeeines politischen Oppositionsgeistes nur sehr schwach und vereinzelt. Selbst die Be-wegung des Jahres 1850 hatte sich nicht so sehr gegen daS Negierungssystem imAllgemeinen, als gegen einzelne Ausartungen desselben, gegen einzelne mißliebige Per-sönlichkeiten, mehr noch gegen die Misbra'uche der städtischen Verwaltung und dieBedrückungen der kleinen Feudalherren auf dem Lande gerichtet. Allerdings hattenschon die alten Stände eine Erweiterung ihrer Gerechtsame, namentlich eine regel-mäßige Controle des Staatshaushalts, wiederholt verlangt. Diesem Verlangen undden bescheidenen Federungen eines Constitutionalismus, der nur die Person und dasEigenthum der Staatsbürger vor Beamtenwillkür geschützt, drückende Ungleichheitenund Bevorrechtungen beseitigt und für ein gerechtes, humanes, ganz besonders abersparsames Regiment gewisse Bürgschaften der ständischen Mitwirkung und Controlefestgesetzt sehen wollte, ward durch die neue Verfassung so ziemlich genügt. Wei-teres zu erstreben kam der Mehrzahl des Volks und selbst der gebildeten Classen nichtbei, umsoweniger als das neue Ministerium, dessen Seele der als Volksfreund be-währte und allverehrte Bernhard von Lindenau war, sich aufrichtig bemüht zeigte,die praktischen Segnungen der Verfassung dem Lande ungesäumt und unverkümmertzufließen zu lassen. Die drückendsten Lasten des Ackerbaus wurden mit Umsicht undSchonung aller Interessen beseitigt; daS veraltete Städteregiment erfuhr eine durch-greifende Reform, welcher einige Jahre später auch eine Regelung deS ländlichen Ge-meindewesens in gleichem Geiste nachfolgte; die Herstellung einer vollständigen Gleich-heit Aller in Tragung der Staatslasten ward angebahnt; die bisherige Bevorrechtungdes Adels im Staatsdienst trat minder schroff hervor; der Beamtengeist, durch dasvon oben gegebene Beispiel belehrt, legte sein herrisches Wesen ab und bequemte sichzu einem leutseligern und achtungsvollem Benehmen gegen das Volk. Eine außer-ordentliche Thätigkeit des Neformirens gab sich auf allen den Gebieten der Gesetz-gebung kund, welchen die Verbesserung der materiellen und der Nechtszusta'nde desLandes oblag. Die Finanzen erfreuten sich bei weiser Sparsamkeit eines gedeihlichenAufschwungs, sodaß auch von dieser Seite die Lasten deS Volks mannichfache Er-leichterungen erfuhren, während zu gleicher Zeit die Entfesselung des LandbauS, dieBeseitigung so mancher Hemmnisse der Gewerbthätigkeit, in weitem Kreisen endlichdie Neubelebung des schwer daniederliegenden Handels und der Fabriken durch denim Jahre 1853 erfolgten Anschluß an den preußisch-hessischen Zollverein dem Ge-werbfleiße neue, reiche Quellen des Wohlstandes eröffneten. Bei allen diesen Re-formen war es die Regierung, welche voranging und die Initiative ergriff, welchedie oftmals widerstrebenden oder untereinander in Streit gerathenden Sonderinteressender Stande zum Nachgeben veranlaßte und ausglich, sodaß man in Wahrheit sagenkonnte: die Regierung war nicht selten freisinniger als die Stände. DaS Wahlgesetztrug freilich hieran nicht geringe Schuld. Dasselbe beruhte auf einer scharfgesonder-ten Interessenvertretung: der Stand der Rittergutsbesitzer, der Stand der Stadt-bürger, der Stand der Bauern, endlich der Handels- und Fabrikstand wählten, strengvoneinander geschieden, ein jeder seine Abgeordneten für die Wahlkammer aus seinerMitte. Dazu kam indirekte Wahlart und Beschränkung der Wahl auf den Bezirk.Die erste Kammer bot eine eigenthümliche Mischung von Elementen dar, welche/verschieden nach ihrem Ursprung und Nechtstitel, insgesammt mehr oder weniger einkonservatives und aristokratisches Princip repra'sentirten. Neben den Prinzen des Ko*nigshauses und den kraft eigenen Rechts stimmführenden Standeshcrren saßen hi^die Vertreter des ganz großen Grundbesitzes, theils vom Könige auf Lebenszeit er-nannt, theils von ihren Standesgenossen gewählt, sodann die Vertreter der geistliche"Stifter und der Universität, die obersten Spitzen der katholischen und der protcsta"*tischen Geistlichkeit, endlich die Bürgermeister der ersten Städte des Landes. DerIntelligenz war diese VertretungSart, namentlich in der zweiten Kammer, nicht ^sonders günstig. Höchstens der juristische Scharfsinn mit seiner vorwiegenden Rich*tung auf daS formelle Recht (ohnehin ein Erbstück deS trockenen sächsischen Charak-