Band 
Fünfter Band.
Seite
611
JPEG-Download
 

Das Königreich Sachsen. 611

legen hatten, aber außerhalb derselben eine starke Partei hinter sich zu haben schie-nen und in der Presse und durch die Vereine eine äußerst lebhafte Agitation fürihre Ansichten unterhielten. Die Zurücknahme des Gesetzes rfolgte zu Anfange desMonats Juli. Fast zwei Monate waren also schon verstrichen, und man befand sichin Bezug auf diese Hauptangelegenheit des Landtags noch beinahe auf derselbenStelle wie zuvor!

Mit Ungeduld ward der neue Entwurf erwartet; aber er ließ lange auf sichwarten, trotz wiederholter Interpellationen in den Kammern, trotz der immer drin-gender werdenden Mahnungen in der Presse und von den Vereinen. Aus Andeu-tungen, welche der Minister Braun bei der Beantwortung einer der Interpellationengab, erhellte, daß das Ministerium in sich selbst nicht einig sei über das dem Wahl-gesetz zu Grunde zu legende Princip. Das Gerücht verbreitete sich: Oberländerwerde zurücktreten, weil er mit seinen Ansichten nicht durchdringen könne — Adres-sen gingen von vielen Seiten an ihn ab, ihn zum Ausharren zu bewegen. Schonseit dem Eintritte Oberländer's ins Ministerium bestand über die Lebensfrage desWahlgesetzes kein vollkommenes Einverständniß unter den Mitgliedern der Regierung,denn Oberländer brachte ungleich demokratischere Grundsätze in dieser Beziehung mit,als seine Collegen, und zwar nicht blos Pfordten, sondern selbst Georgi und Braun,Zu theilen vermochten. Man hatte damals unterlassen, sich darüber auseinanderzu-setzen; jetzt brach die längstvorhandene Meinungsdifferenz hervor, die das Zustande-! kommen des Wahlgesetzes verzögerte und den Vorlagen desselben einen schwankendenUnd zwiespältigen Charakter gab.

§ Am 4. Sept., also nach abermals beinahe zweimonatlichem Zwischenraum, ge.

langte der zweite Entwurf des Wahlgesetzes an die zweite Kammer. Derselbe um-i saßte jetzt beide Kammern. Rücksichtlich der zweiten waren die von dieser ver-worfenen Bestimmungen in Wegfall gebracht; als Grundlage des activen Wahl-^chts war der unbestimmte Begriff der „Selbständigkeit" und ein Alter von 21fahren angenommen. Die erste Kammer sollte aus 48 Mitgliedern bestehen, vondenen 38 aus Wahlen der Grundbesitzer (ohne einen activen und mit einem ge-nügen passiven Census), 10, als Vertreter der „Kapacitäten", aus Wahlen derUniversität, der Geistlichen, der Lehrer an höhern Schulen und der Volksschullehrerhervorgehen sollten. Den Anhängern des Einkammersystems war ein wichtiges Zu-Ma'ndniß gemacht in der Bestimmung: daß, wenn beide Kammern in gesonderterBerathung sich nicht über einen Gegenstand zu einigen vermöchten, sie zu einer ge-meinschaftlichen Sitzung zusammenzutreten hätten, bei welcher dann die Stimmen soDurchzuzählen wären, als ob beide Kammern nur ein Ganzes bildeten. ÜbrigensWllte das ganze Gesetz den Charakter eines blos „provisorischen" tragen und derOchsten, nach diesem Gesetze zusammengesetzten Versammlung die definitive Entschei-Ung Ger dasselbe, insbesondere über die Beibehaltung des Zweikammersystems vor-behalten bleiben.

^ Nichtsdestoweniger erregte das Bekanntwerden des neuen Entwurfs den heftig-Zorn der Partei der Vaterlandsvereine. Diese tagten seit dem 3. Sept. in.!uer Hauptversammlung zu Dresden. Noch vor der Mittheilung des Entwurfs anKammer war ihnen auf ihr Andringen beim Minister Oberländer Kenntniß vong !^u Inhalt gegeben worden. Die Versammlung erging sich in den schärfsten An-. auf die Gesetzesvorlage und das Ministerium. Sie faßte folgende Beschlüsse,r^i Form zugleich die Stellung charakterisirt, welche diese Vereine den Ständenw der Regierung gegenüber einzunehmen versuchten: 1) „Der VatertandsvereinUack " ^ den in seiner Generalversammlung vorn 19. Juli gefaßten Beschlüssen,tzbj f ^nen nur ein Wahlgesetz mit dem Einkammersystem, directen Wahlen, ohneerns s ""d ohne Ständeunterschiede, als den Anfoderungen der Volkssouverainetät^ sprechend zu betrachten ist; 2) jedes andere Wahlgesetz ist abzulehnen und gegen>"n Erhebung zum Gesetz zu Protestiren; 3) da von dem jetzigen Ministerium,

39 *